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Polen – Gesetzesentwurf zum Schutz der Meinungsfreiheit von Akademikern

Lesezeit: 3 Minuten

Polen – Polen ist von der etwas totalitären Entwicklung des westlichen Liberalismus nicht verschont geblieben, auch – oder vielleicht sogar besonders – an den Universitäten. Liegt das daran, dass die polnische Universität neben der Justiz zu den Bereichen gehört, die nach dem Übergang von der kommunistischen Diktatur zur parlamentarischen Demokratie und Marktwirtschaft 1989/90 nie wirklich reformiert wurden? Während in der polnischen Gesellschaft insgesamt konservative Ansichten dominieren, sind an der Universität progressive, linke und sogar regelrecht neomarxistische Ansichten präsent, und es ist keine Seltenheit mehr, dass Lehrer für Äußerungen bestraft werden, die noch vor ein oder zwei Jahrzehnten völlig normal erschienen wären.

So wurde beispielsweise ein Soziologe an der Schlesischen Universität in Kattowitz nach einem langwierigen Disziplinarverfahren gemaßregelt, nachdem sich Studenten nach einem Kurs über die Familie aus Sicht der christlichen Religion beschwert hatten. Der Vortrag war Teil eines Kurses über „Generationenbeziehungen in den Familien der Welt“. Was einige der Studenten skandalisierte, war die Tatsache, dass ihr Professor während des Kurses den vorgeburtlichen Menschen als „Kind“ bezeichnete und die Familie als die natürliche Grundeinheit einer Gesellschaft erwähnte, die auf der Vereinigung eines Mannes und einer Frau basiert. Dies ist die Definition der Ehe in der polnischen Verfassung.

Einige linksextreme Studenten waren daher der Meinung, dass die Professorin Ewa Budzyńska ihren Studenten „Anti-Wahl-Ideologie, homophobe Ansichten, Antisemitismus, konfessionelle Diskriminierung, Informationen, die nicht mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen übereinstimmen, die Förderung radikaler katholischer Ansichten“ aufzwingen wollte. Der „Disziplinar-Ombudsmann“ der Schlesischen Universität leitete ein Verfahren gegen die Lehrerin ein, das, wie oben erwähnt, in einem Verweis endete, der vom Disziplinarausschuss der Institution im vergangenen März bestätigt wurde.

Auch in Polen ist der Fall von Professorin Budzyńska leider kein Einzelfall. Die Bestrafung wegen Meinungsdelikte richtet sich systematisch gegen Akademiker, die Ansichten oder auch nur Wahrheiten äußern, die heutzutage als konservativ, d.h. für linke Aktivisten als „reaktionär“ eingestuft werden. Der Minister für Wissenschaft und Hochschulwesen in der vorherigen Morawiecki-Regierung, Jarosław Gowin, hatte versichert, dass er sich so sehr für die Meinungsfreiheit einsetzen würde, dass er bereit wäre, sich zu opfern, um die Lehre der Gender-Theorie an der Universität zu verteidigen, auch wenn er selbst nicht dieser Theorie anhängt. Im Gegensatz dazu hat er nie etwas getan, um die Lehre der klassischen der Realität näheren Theorien zu verteidigen, auch nicht um die Soziologin Ewa Budzyńska zu verteidigen.

Kurzes Video der Schlesischen Universität mit dem Titel „Die Universität ist ein guter Ort für alle“, in dem sie ihre Offenheit für Vielfalt anpreist – einschließlich der sexuellen Orientierung, aber offenbar nicht für Meinungen, die nicht der Gender-Ideologie entsprechen

So kündigte der derzeitige Minister für Bildung und Wissenschaft, Przemysław Czarnek, in dessen Ressort auch die Hochschulbildung fällt, Ende letzten Jahres an, dass es ein Gesetz zum Schutz der Meinungsfreiheit an Universitäten geben werde. Heute ist dieser Gesetzentwurf gerade in die Phase der sozialen Konsultationen eingetreten, was ein obligatorischer Schritt ist. Es handelt sich eigentlich um eine Reihe von Änderungen des aktuellen Hochschulgesetzes. Der Gesetzentwurf würde jedes Disziplinarverfahren verbieten, das auf der Äußerung von religiösen oder philosophischen Überzeugungen oder einer bestimmten Weltanschauung beruht.

Für die Durchsetzung der Meinungsfreiheit, aber auch der Freiheit von Lehre und Wissenschaft wird der Universitätspräsident (der „Rektor“) zuständig sein. Wenn ein Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer beantragt wird, muss dieser darüber informiert werden und kann bei der Disziplinarkommission des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft Einspruch erheben, die das Verfahren aufheben kann, wenn es durch den Ausdruck religiöser, philosophischer oder weltanschaulicher Überzeugungen begründet ist.

Einige Kritiker sind der Meinung, dass dies ein übermäßiger Eingriff in die Autonomie der Universitäten ist und sie dazu zwingen könnte, z.B. die Leugnung der Shoah zu tolerieren. Das polnische Recht sieht in solchen Fällen jedoch ein Strafverfahren vor. Es überrascht nicht, dass der derzeitige Ombudsmann, Adam Bodnar, der für seine linke Gesinnung und die Unterstützung der Forderungen der LGBT-Lobby bekannt ist, dem Gesetzentwurf des Bildungsministers sehr kritisch gegenübersteht. Für Bodnar sind die im Gesetzentwurf enthaltenen Lösungen nicht notwendig, um die Kunstfreiheit und die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung zu gewährleisten, und untergraben die Autonomie der Universitäten.

Haben Sie schon einmal von einem Disziplinarverfahren gehört, das mit der Äußerung linksextremer oder liberal-libertärer Ansichten begründet wurde?“, fragte Minister Czarnek in einem Interview mit der Wochenzeitung Do Rzeczy am 24. Mai. „Ich habe noch nie von einer solchen Situation an einer polnischen Hochschuleinrichtung gehört. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Es ist ein Trend im liberal-libertären und linken Denken. Liberal-libertäres Denken hat oft nichts mit Freiheit zu tun. Sie basiert ausschließlich auf totalitären Methoden. Da sie sich in Diskussionen nicht mit Sachargumenten durchsetzen kann, setzt sie Zwang ein. Dies äußert sich in Petitionen, die von Hunderten von Menschen im Internet unterschrieben werden und dann an Universitätspräsidenten mit der Bitte um ein Disziplinarverfahren geschickt werden, nur weil ein Wissenschaftler eine konservative Meinung in der Öffentlichkeit geäußert hat. (…) Unter Druck leiten Universitätspräsidenten Verfahren ein, um nicht beschuldigt zu werden, auch gegen die liberal-libertäre ‚Freiheit‘ zu handeln.“

Und in der Tat ist das der Grund, warum der Rechtsverteidiger Adam Bodnar, der 2015 von der scheidenden Bürgerplattform (PO) auf seinen Posten berufen wurde, normalerweise nicht einspringt, um die Redefreiheit von Akademikern zu verteidigen. Es sei denn, der Bildungsminister verspricht, das Gesetz zu ändern, um sie besser zu schützen.