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Die Europäische Kommission stellt ein Ultimatum an Polen. Wird sie das Gleiche mit Frankreich tun?

Lesezeit: 4 Minuten

Polen – Die Europäische Kommission gibt Polen bis zum 16. August Zeit, die Disziplinarkammer seines Obersten Gerichts zu suspendieren, andernfalls wird sie die Angelegenheit erneut an den EUGH verweisen, um eine Tagesstrafe zu verhängen. Die Geldstrafe wird mit jedem Tag der Nichtumsetzung der vom EUGH beschlossenen und vom polnischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften vorsorglichen Maßnahmen steigen, da sie in einem Bereich – der Organisation und Funktionsweise der Justiz – angeordnet wurden, in dem Polen seine Souveränität nie an die EU abgetreten hat. Wenn Polen sich weigert zu zahlen, wird das Geld von den Polen zugewiesenen Haushalts- und Konjunkturplanmitteln einbehalten.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Werte und Transparenz, Věra Jourová, sagte auf einer Pressekonferenz am Dienstag, 20. Juli:

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Kommissar Reynders in seiner Eigenschaft als Justizkommissar zu ermächtigen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Republik Polen zu veranlassen, einem Beschluss und einem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen. Wir haben dazu ein Schreiben verschickt. Wir haben Polen gebeten, der Kommission zu bestätigen, dass es der Anordnung des Gerichtshofs vom 14. Juli in Bezug auf die Disziplinarkammer vollständig nachkommen wird. Polen muss uns, wie vom Gerichtshof gefordert, bis zum 16. August über die zu diesem Zweck geplanten Maßnahmen informieren. Andernfalls wird die Kommission den Europäischen Gerichtshof ersuchen, ein Zwangsgeld gegen Polen zu verhängen.

Die polnische Regierung reagierte darauf mit dem Hinweis, dass viele EUGH-Urteile von verschiedenen Ländern nicht umgesetzt werden, ohne dass diese Art von Drohung erfolgt. Außerdem, wie Radosław Fogiel, einer der PiS-Sprecher, am 20. Juli nach den gleichlautenden Erklärungen der Regierung wiederholte: „Niemand hat jemals Kompetenzen bezüglich der Justiz an die internationale Institution, die die Europäische Union ist, übertragen“.

Für die Polen zeigt sich die Doppelmoral der Europäischen Kommission auch darin, dass die Kommission ein Jahr brauchte, um ein Verfahren gegen Deutschland einzuleiten, nachdem dessen Verfassungsgericht die Befugnisse des EUGH in Frage gestellt hatte, Operationen der Europäischen Zentralbank zu validieren, die nicht mit den europäischen Verträgen über den Ankauf von Staatsschulden übereinstimmten. Es war auch kein Ultimatum, als das Verfassungsgericht in Bukarest am 8. Juni rumänischen Gerichten untersagte, eine Entscheidung des EUGH zu vollstrecken, die nicht in den Bereich der auf die EU übertragenen Kompetenzen fällt.

Ungarn ist offensichtlich das andere Opfer dieser Doppelmoral der Europäischen Kommission, die nun eine Reform des ungarischen Justizsystems verlangt, bevor sie europäische Gelder freigibt, um das von Budapest vorgelegte Konjunkturprogramm zu genehmigen. Es sollte auch daran erinnert werden, dass die Kommission zur gleichen Zeit ihre Absicht angekündigt hat, Polen und Ungarn zu zwingen, ihre Gesellschaftspolitik an die Westeuropas anzugleichen, insbesondere im Bereich der „LGBT-Rechte“, und zwar auf abwegige Weise (indem sie sich auf verschiedene Richtlinien beruft, die nicht direkt mit dem Gegenstand ihres Angriffs zu tun haben).

In diesem Zusammenhang wird es interessant sein zu sehen, wie die Europäische Kommission reagiert, wenn Frankreich sich weigert, das EUGH-Urteil vom 15. Juli zur Militärarbeitszeit umzusetzen. Mit der Ausweitung der Anwendung der EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 auf das Militär greift der EUGH faktisch in einen Bereich ein, der in die ausschließliche Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fällt: die Verteidigung. Französische Reaktionen deuten darauf hin, dass die Gültigkeit dieses EUGH-Urteils von Paris angefochten werden könnte, so wie Warschau die Gültigkeit von Entscheidungen europäischer Richter anzweifelt, die sein Justizsystem betreffen.

Die französische Verteidigungsministerin Florence Parly ist entschieden gegen diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs“, so ein Sprecher des Verteidigungsministeriums gegenüber Le Figaro. „Die Verteidigungsministerin Florence Parly hatte mehrfach die Gelegenheit, vor der nationalen Vertretung zu bekräftigen, dass sie fest entschlossen ist, eine starke französische Armee in einem starken Europa zu erhalten. Wir werden auf das Gesetz mit dem Gesetz antworten.“ Wie in Polen für Fragen des Justizwesens, da diese Erklärung eine Vorlage an den Staatsrat und den Verfassungsrat in Aussicht stellt, mit dem Ziel, die Nichtigkeit des EUGH-Urteils zur Arbeitszeit der Soldaten in Frankreich anerkennen zu lassen. Das fordert auch der Zentrist Jean-Louis Borloo, ehemaliger UDI-Chef und ehemaliger Minister von François Fillon, ebenfalls in Le Figaro, wenn er erklärt:

Mit dieser Entscheidung missachtet der EUGH die nationale Souveränität Frankreichs in Bezug auf seine Sicherheit und die Verteidigung seiner wesentlichen Interessen. Mit der Feststellung, dass die Arbeitszeitrichtlinie auf die Streitkräfte, den Grundpfeiler der nationalen Souveränität, Anwendung findet, begeht der Gerichtshof einen unglaublichen und unerträglichen Fehler. Er maßt sich eine Macht an, die ihm nicht zusteht. Mit seiner Entscheidung stellt er das Verfassungsprinzip in Frage, das dem französischen Staatschef ‚die freie Verfügung über die Streitkräfte’ gibt, damit er die Unabhängigkeit unseres Landes gewährleisten kann. Es wäre unverantwortlich, wenn die französischen Behörden zulassen würden, dass ein solches Thema auf europäischer Ebene verurteilt wird.

Man könnte meinen, man höre den polnischen Führern oder Mitgliedern ihrer Parlamentsmehrheit zu, die über die Einmischung des EUGH in die Organisation und das Funktionieren des Justizsystems in ihrem Land sprechen, vor allem, wenn Borloo fortfährt:

Es ist daher äußerst wichtig, dass der Präsident der Republik und die Regierung sich weigern, sich der Entscheidung des EUGH zu beugen. Der Kampf ist ein juristischer – der Verfassungsrat und der Staatsrat sollten ihn führen. Er ist allerdings sogar politisch, und es liegt an Frankreichs Regierende, ihn zu führen. In dieser Angelegenheit kann es keinen Verzicht geben. Die nicht verhandelbare Souveränität Frankreichs und das wohlverstandene Interesse der Europäischen Union stehen auf dem Spiel.

Die gleiche Ansicht vertrat Édouard Philippe, Emmanuel Macrons früherer Premierminister, in den Spalten von Le Monde:

Ich bin leidenschaftlich pro-europäisch. Alles in meinem politischen Engagement und meiner intellektuellen Abstammung bestätigt meine Verbundenheit mit dem Aufbau Europas. Aber diese Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts widerspricht im Prinzip den elementarsten nationalen Interessen. Es geht um den Kern von Frankreichs Souveränität und Sicherheit. Das ist nicht akzeptabel.

Aber es stimmt, dass Frankreich als Nettozahler in den EU-Haushalt besser als Polen in der Lage ist, Drohungen zu widerstehen, Gelder aus Brüssel zurückzuhalten. Was Polen betrifft, so ist es angesichts des Rückzugs von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki auf dem Europäischen Rat im Dezember in der alles entscheidenden Frage des „Rechtsstaatsmechanismus“ sehr wahrscheinlich, dass die Partei von Jarosław Kaczyński eine dringende Reform des Obersten Gerichtshofs beschließen wird, um auf das Urteil des EUGH vom 15. Juli zu reagieren, der nach Vorlage durch die Europäische Kommission entschieden hat, dass die durch die Reform von 2017 geschaffene Disziplinarkammer nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Da dies aber nicht die einzige Kritik der EU-Kommission an Polen ist, ist es ebenso wahrscheinlich, dass der Konflikt um die in Polen durchgeführten Justizreformen neben den gesellschaftlichen Themen die Atmosphäre in Brüssel weiter belasten wird. Die Europäische Union wird nicht gestärkt daraus hervorgehen.

Und wie ein Leitartikel in der britischen Pro-Brexit-Zeitung The Telegraph am 20. Juli über das Militärarbeitszeit-Urteil anmerkte, „nimmt Frankreich endlich den Preis des EU-Dogmas der immer engeren Union wahr“, und „es ist möglich, dass der EUGH dieses Mal mehr abgebissen hat, als er kauen kann“.

Es wird interessant sein zu sehen, ob die Kommission Frankreich das gleiche Ultimatum stellt, wie sie es Polen gestellt hat.