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Polen: Parlamentswahlen unter der Aufsicht des Europäischen Parlaments?

Lesezeit: 2 Minuten

Polen – Die polnischen Bürger werden zwischen dem 15. Oktober und dem 11. November 2023 an die Urnen gehen, um den Sejm, das Unterhaus des polnischen Parlaments, neu zu wählen. Nach acht Jahren an der Macht und einem gewissen Machtverschleiß liegt die regierende Koalition der Vereinigten Rechte den jüngsten Umfragen zufolge mindestens 8 % hinter ihrem Ergebnis von 2019 (43,59 % und 235 von 460 Sitzen), während die liberale und linke Opposition (Bürgerliche Koalition, Die Linke und Dritter Weg) gemeinsam mindestens 12 % vor ihr liegen und sich sogar der absoluten Mehrheit nähern würde. Gleichzeitig würde die rechtsgerichtete Opposition, die Konfederacja, mit 14-17 % fast dreimal so hohe Stimmenabsichten haben wie vor vier Jahren (6,81 % und 11 Sitze).

Vor diesem Hintergrund, in dem Donald Tusk sicherlich bereits davon träumt, Mateusz Morawiecki als Ministerpräsident zu beerben, hat sich die scheidende, von Jarosław Kaczyńskis PiS dominierte Regierung also ein Gesetz ausgedacht, das von der Opposition in „Lex Tusk“ umbenannt wurde und es gegebenenfalls ermöglichen könnte, für einen Zeitraum von zehn Jahren zu verhindern, dass Personen, die Polen zwischen 2007 und 2015 „dem russischen Einfluss unterworfen“ haben, politische Ämter übernehmen können. Doch genau das wirft die PiS Donald Tusk ständig vor, insbesondere im Hinblick auf die polnische Abhängigkeit von russischem Öl und Gas, ganz zu schweigen von den Polemiken um den Flugzeugabsturz von Smolensk, bei dem Präsident Lech Kaczyński (Zwillingsbruder von Jarosław Kaczyński) und 95 weitere Personen, darunter zahlreiche Mitglieder der polnischen Elite, ums Leben kamen. Das am Donnerstag, den 13. Juli vom Senat nicht angenommene Gesetz könnte jedoch – zumindest vorläufig – toter Buchstabe bleiben.

Dennoch hat die Mehrheit des Europäischen Parlaments, alarmiert durch dieses Manöver gegen den EU-nahen Kandidaten, am Dienstag, den 11. Juli, eine Resolutionzu dem Wahlrecht, der Untersuchungskommission und der Rechtsstaatlichkeit in Polen“ verabschiedet, in der das Europäische Parlament wie folgt:

seine tiefe Besorgnis über die Änderungen des polnischen Wahlgesetzes zum Ausdruck [bringt], die kurz vor der bevorstehenden Parlamentswahl 2023 in Polen und im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 angenommen wurden“,

weist darauf hin, dass die Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichtshofs Polens, die für Wahlstreitigkeiten zuständig ist, nicht als unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht im Sinne der Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention angesehen werden kann“, und „fordert das BDIMR [Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte, AdR] der OSZE auf,

für die bevorstehende Parlamentswahl in Polen eine vollwertige Wahlbeobachtungsmission zu organisieren“.

Die polnische Europaabgeordnete Beate Kempa (Solidarisches Polen), die von Do Rzeczy zu diesem Thema befragt wurde, erinnerte insbesondere daran, dass die besagte Änderung des Wahlgesetzes, die vom Europäischen Parlament in Frage gestellt wurde, insbesondere darin bestand, die Anzahl der Wahllokale zu erhöhen: „Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Wenn sich jemand daran stört, dass die Zahl der Wahllokale erhöht wird, d.h. dass die Bürger mehr Zugang zur Wahl haben, was eindeutig ein Anliegen der Demokratie ist, dann lebt diese Person in einer bizarren Realität.

[…] Ich würde verstehen, dass, wenn wir Wahlbezirke ändern oder grundlegende Wahlfragen, verfassungsrechtliche Fragen berühren, eine Intervention gerechtfertigt sei. [Aber] wir ändern technische Fragen, die für die Bürger eine Bequemlichkeit darstellen sollen.“