Österreich – Der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat am Sonntag, den 16. Januar, den endgültigen Gesetzesentwurf für die Impfpflicht gegen Covid-19 präsentiert, der den Abgeordneten des Nationalrats rasch zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Formal entspricht der Gesetzentwurf weitgehend dem, was Alexander Schallenberg – nach dem überraschenden Rücktritt von Sebastian Kurz kurzzeitig Bundeskanzler – Ende November angekündigt hatte: A priori wird die Impfpflicht gegen Covid-19 weiterhin ab dem 1. Februar in Kraft treten und Zuwiderhandlungen werden mit wiederholten Geldstrafen von bis zu 600 Euro geahndet. Inhaltlich sind allerdings schon einige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf zu verzeichnen.
Nur für Personen über 18 Jahre
Erstens: Während der ursprüngliche Entwurf vorsah, alle in Österreich lebenden Personen über 14 Jahren der Impfpflicht zu unterwerfen, gilt der von der Regierung angenommene Entwurf nun nur noch für Erwachsene. Die Behörden verzichteten also darauf, auch Jugendliche zu impfen, was eine der Forderungen der zahlreichen Demonstrationen war, die in den letzten anderthalb Monaten im ganzen Land stattgefunden haben.
Keine Geldstrafen bis zum 16. März
Während ursprünglich geplant war, ab dem 15. Februar systematisch Geldstrafen in Höhe von 3600 bis 7200 Euro an die Verweigerer zu verhängen, sieht die neue Fassung des Textes eine erste Übergangsphase vom 1. Februar bis zum 15. März vor, in der jeder Haushalt offiziell per Post über die Einführung der Maßnahme informiert wird. Ab dem 16. März werden dann die ersten Geldstrafen verhängt, die bis zu 600 € betragen und auf vier pro Jahr begrenzt sind. Personen, die sich weigern, diese Pauschalstrafen zu zahlen, werden vor Gericht gestellt, wo sie mit einer Strafe von 3600 Euro rechnen müssen, die bei Zahlungsunfähigkeit nicht in Gefängnisstrafen umgewandelt werden kann. Es ist anzumerken, dass in der Zwischenzeit wahrscheinlich auch konventionellere Impfstoffe auf den Markt kommen werden.
Die Regierung kann die Intensität der Kontrollen anpassen.
Da die IT-Abteilung der Sozialversicherungen und die Gerichte nicht in der Lage sind, die Situation so schnell zu bewältigen, werden die Geldstrafen zunächst nicht systematisch gegen alle ungeimpften Personen im Land verhängt (ursprünglicher Plan), sondern nur bei Kontrollen durch die Polizei, insbesondere bei Straßenkontrollen. Hier führt die Regierung von Karl Nehammer eine typisch österreichische Lösung ein: Die Intensität dieser Kontrollen wird de facto im Ermessen der Regierung, des Innenministers … und der Polizei liegen.
Es ist wahrscheinlich, dass es in bestimmten Stadtvierteln oder bei bestimmten Anlässen – wie Demonstrationen oder Kundgebungen von Gegnern der Gesundheitsmaßnahmen – vor allem zu Beginn zu sog. „Aktionen scharf“ kommen wird, aber es ist auch gut möglich, dass die Wahrscheinlichkeit, ein solches Bußgeld zu erhalten, genauso hoch sein wird wie die Wahrscheinlichkeit, einen Strafzettel für das Überfahren eines Stoppschildes zu bekommen. Ein einfaches internes Rundschreiben des Innenministeriums wird ausreichen, um die Kontrollen jeweils stillschweigend zu verschärfen oder zu lockern.