Tschechien – Am Mittwoch, dem 2. Februar, hat der Oberste Gerichtshof der Tschechischen Republik die Regelung aufgehoben, die den Zugang zu Hotels und Restaurants nur geimpften Personen vorbehielt. Später am Abend kündigte Ministerpräsident Petr Fiala an, dass die sanitären Beschränkungen für Hotels, Restaurants, Dienstleistungen, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen usw. ab dem 9. Februar aufgehoben werden.
Die Richter des Obersten Gerichtshofs hatten nämlich entschieden, dass der Zweck der sanitären Beschränkungen nicht darin bestehen dürfe, „die Bürger indirekt zur Impfung zu zwingen“.
Die Regierung hebt die Maßnahmen „unabhängig“ vom Urteil des Gerichtshofs auf
Der tschechische Regierungschef leugnete jeglichen kausalen Zusammenhang zwischen seiner Entscheidung und dem Urteil des Obersten Gerichtshofs am gleichen Tag und erklärte, dass
besagtes Urteil „unsere Entscheidung bloß um ein paar Tage beschleunigt hat. Es ist keine unüberlegte Entscheidung.
[…] Angesichts der aktuellen Entwicklungen wird die Regierung ab dem 9. Februar die Pflicht zur Vorlage eines Impfzertifikats oder eines Covid-Genesungnachweises für den Zugang zu Restaurants, Dienstleistungen sowie Kultur- und Sportveranstaltungen abschaffen“.
Aufhebung des sanitären Notstands
Fiala kündigte ferner an, dass er beabsichtige, den sanitären Notstand im Laufe des Februars aufheben zu lassen, während die Pflicht, in Gebäuden eine Mundschutzmaske zu tragen, in Kraft bleiben solle: „Laut Experten erweist sich dies als sehr wirksam und gleichzeitig als wenig restriktiv“.
Der tschechische Gesundheitsminister Vlastimil Válek (TOP09) stimmte dem Regierungschef zu:
„Ich hatte gesagt, dass ich die Lockerung der Maßnahmen spätestens Anfang März ankündigen würde, aber letztendlich sind die Experten und ich zu dem Schluss gekommen, dass wir dies viel früher und schrittweise tun können“.