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Der Europarat könnte befangene Entscheidungen des EGMR revidieren

Die Magyar Nemzet ist die größte Tageszeitung Ungarns. Die 1938 gegründete Magyar Nemzet (dt. Ungarische Nation) ist eine führende Zeitung der Konservativen und steht der Regierung von Viktor Orbán nahe.

Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Artikel ist am 1. September 2020 in der Magyar Nemzet erschienen.

Zoltán Lomnici, Vorsitzender des Rates für Menschenwürde (HDC), bittet in einem Brief an die Generalsekretärin des Europarates (CoE) um eine Überprüfung von Urteilen, die unter verdächtigen Umständen gefällt wurden. Lomnici, ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofs von Ungarn, bittet Marija Pejčinović Burić, Licht in bestimmte Entscheidungen zu bringen, die mit dem Verdacht eines Interessenkonflikts behaftet sind. Es zeigt sich unter anderem, dass ein slowakischer Richter, der später zum Präsidenten des Obersten Gerichts seines Landes wurde, dem Gericht gehörte, das 2013 die Beschwerde Ungarns gegen das slowakische Staatsbürgerschaftsgesetz prüfte und abwies.

Zoltán Lomnici, Vorsitzender des Rates für Menschenwürde, schrieb an die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, nachdem ein schwerwiegender Verdacht auf Interessenkonflikte in Bezug auf mehrere ehemalige Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufgekommen war.

Einige der Richter, die am Entscheidungsprozess beteiligt waren, hatten Verbindungen zu bestimmten Interessengruppen, die aus den verhängten Urteilen materielle oder politische Vorteile ziehen konnten.

Wie wir bereits berichtet haben, hat das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit, eine in Straßburg ansässige NGO, neulich einen Bericht mit schockierenden Ergebnissen veröffentlicht. Sie zeigt, dass von 100 Richtern, die seit 2009 am EGMR – mit Sitz ebenfalls in Straßburg – tätig waren, 22 nachweislich direkten Kontakt zu Organisationen hatten, die von der Stiftung des amerikanischen Milliardärs George Soros finanziert werden. Diese sieben im Bericht namentlich genannten Organisationen haben seit Mitte der 1980er Jahre kolossale Summen von der Open Society Foundation erhalten, die Soros in den letzten Jahrzehnten mit mehr als dreißig Milliarden Dollar kapitalisiert hat.

Unter den zweiundzwanzig Juroren findet man u.a. András Sajó,den ungarischen  Gründer und Dekan der Central European University (CEU).

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass das Gericht seit 2009 insgesamt 185 Beschwerden angehört hat, die von NGOs des Soros-Netzwerks (allein oder im Verein) eingereicht wurden, und dass es in 88 Fällen unter den Richtern, die entschieden haben, einige gab, die direkten Kontakt zu den NGOs aus diesem Netzwerk hatten.

Diese mit dem amerikanischen Spekulanten verbundenen Richter könnten also ein Interesse daran gehabt haben, dass diese Klagen eingegangen sind und die verurteilten Mitgliedstaaten hohe Schadensersatzzahlungen leisten mussten, von denen die Soros-Organisationen einen stattlichen Gewinn erzielten.

Der Bericht zeigt auch, dass Sajó, der von 2008 bis 2017 im EGMR saß, an der Verabschiedung zahlreicher für den ungarischen Staat ungünstiger Urteile beteiligt war – unter anderem in den von Miklós Hagyó und György Hunvald eingeleiteten Verfahren; diese beiden sozialistischen Abgeordneten verklagten nämlich den ungarischen Staat wegen zu schlechter Haftbedingungen und erreichten dessen Verurteilung zu enormen Schadensersatzzahlungen. András Sajó war auch an der Verabschiedung des Urteils im berüchtigten „Fall Roter Stern“ (vöröscsillag-per) im Jahr 2008 beteiligt, in dem Ungarn zur Zahlung von Schadenersatz an den kommunistischen Politiker Attila Vajnai verurteilt wurde.

Der Verdacht eines Interessenkonflikts ergab sich auch bei der Verabschiedung eines für Ungarn ungünstigen Urteils durch dieses Straßburger Gericht im Fall des slowakischen Staatsbürgerschaftsgesetzes. Es sei daran erinnert, dass der slowakische Gesetzgeber vor zehn Jahren ein Gesetz erlassen hat, das vorschreibt, dass jeder slowakische Staatsbürger, dem eine andere Staatsbürgerschaft verliehen wird, automatisch seine slowakische Staatsbürgerschaft verliert, ohne dass dieses Gesetz irgendeinen Rechtsbehelf vorsieht. Diese Entscheidung wurde – unter anderem – vor dem EGMR angefochten, aber am 4. Juni 2013 wies dieses Gericht die ungarische Beschwerde zurück und begründete dies hauptsächlich mit der fehlenden Zuständigkeit. In der Zwischenzeit wurde bekannt,

dass diesem Gericht slowakische und rumänische Staatsbürger aber keine Richter mit ungarischer Staatsbürgerschaft oder Volkszugehörigkeit angehörten.

Unter diesen Richtern war auch der Slowake Jan Sikuta, der später – vielleicht nicht zufällig – zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofs der Slowakei befördert wurde, fügte Zoltán Lomnici hinzu, als er unsere Fragen beantwortete.

Laut Lomnici, dem ehemaligen Präsidenten des ungarischen Obersten Gerichtshofs, ist eine Revision nun unausweichlich: „Wenn diese durch Beweise gestützte Verdächtigungen nicht vollständig aufgeklärt werden, wäre das höchst schädlich. Was auf dem Spiel steht, ist nichts anderes als die Ehre des EGMR!“, so Lomnici.

Attila Borsodi

Von der Visegrád Post aus dem Ungarischen übersetzt.