Dieser Artikel ist am 6. Oktober 2020 in der Magyar Nemzet erschienen.
Der von Kanzlei-Minister Gergely Gulyás und vom Minister für Humanressourcen, Miklós Kásler, gemeinsam vorgelegte Gesetzentwurf, der vom Parlament mit 165 Stimmen [von 199] angenommen wurde, sieht eine Gehaltserhöhung für Ärzte in drei Stufen vor: 2021, 2022 und 2023. Ihr Grundgehalt steigt von derzeit 255.000 Forint [708 €] auf 687.000 Forint, bzw. für Ärzte mit 40 Jahren Berufserfahrung von 525.000 HUF auf 2,4 Millionen HUF [6.665 €].
Andererseits hat der Gesetzgeber die Zahlung von Bestechungsgeldern an Ärzte sowie die Annahme solcher Bestechungsgelder, die der Text des Strafgesetzbuches nun auch als unzulässige Vorteile bezeichnet und unter Strafe gestellt. Nach dem Wortlaut dieser Novelle kann jeder, der einen unzulässigen Vorteil gewährt oder verspricht, für dieses Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Was die genaue Definition solcher unzulässigen Vorteile betrifft, so wird es dem Gesundheitsgesetz überlassen, die genaue Definition festzulegen. Somit darf kein medizinischer Mitarbeiter – ob Arzt oder nicht – eine Entschädigung annehmen, geschweige denn fordern, sei es finanziell oder in Form von Sachleistungen. Nach erfolgter Behandlung darf ein medizinischer Mitarbeiter von dem behandelten Patienten – einmalig – einen Gegenstand als Geschenk annehmen, dessen Wert 5 % des geltenden Mindestlohns nicht überschreiten darf – was nach dem derzeit geltenden Tarif 8.000 Forint [22 €] beträgt.
Miklós Kásler sagte: „Mit diesem Gesetz ist nun endgültig die Zeit vorbei, in der linke Regierungen 600 Milliarden Forint aus dem Gesundheitsbudget entnommen, hervorragende Krankenhäuser geschlossen, 6.000 medizinische Mitarbeiter entlassen, anderen ein Monatsgehalt vorenthalten und Patienten gezwungen haben, Konsultations- und Krankenhausgebühren zu zahlen.“
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Von der Visegrád Post aus dem Ungarischen übersetzt.