Polen – Da sich die Situation bezüglich der Coronavirus-Pandemie in Polen in den letzten Wochen deutlich verbessert hat, kündigte der polnische Gesundheitsminister Adam Niedzielski am 2. Juni eine Reihe von Lockerungen der ab dem 6. Juni geltenden Beschränkungen im Land an. Während jedoch die Bestimmungen über die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Familientreffen und Massenveranstaltungen gelockert wurden, bleibt die erlaubte Zahl der Gottesdienstbesucher in den Kirchen unverändert… Eine Ungleichbehandlung, die die polnischen Bischöfe nicht ohne Reaktion durchgehen lassen wollen, weshalb sie einen entsprechenden Brief an den Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki geschickt haben.
„Einschränkung der Religionsfreiheit“
In dem offenen Brief erinnert der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, der Posener Erzbischof Stanisław Gądecki, den Ministerpräsidenten daran, dass „die Kirche von Beginn der Pandemie an – mit Rücksicht auf die Gesundheit und das Leben der Polen – den auferlegten Einschränkungen mit Verständnis begegnete, den Gläubigen Dispens [von der Messe] gewährte und sie ermutigte, alle Empfehlungen einzuhalten […]
Heute, angesichts einer diametral anderen und viel besseren epidemischen situation der, spreche ich mich entschieden dagegen aus, dass das Recht der Gläubigen, ihren Glauben zu bekennen und öffentlich zu praktizieren, weiterhin so drastisch eingeschränkt wird.“
Für den Erzbischof, der im Namen der Bischofskonferenz sprach, kann die Beibehaltung der derzeitigen Begrenzung der Zahl der Gottesdienstbesucher in Kirchen nicht nur als Diskriminierung, sondern auch als „Einschränkung der Religionsfreiheit“ gesehen werden.
Der Prälat erläuterte die konkreten Probleme, die in beinahe jeder Pfarrei regelmäßig auftauchen: „Bei besonderen Anlässen wie Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten sind zum Beispiel 150 Personen zugelassen (die Geimpften nicht mitgerechnet).
Dieselben Menschen können jedoch nicht an der liturgischen Zeremonie in den Kirchen teilnehmen, weil ihre Fläche in den allermeisten Fällen kleiner als die geforderten 2000 qm ist.“
„Verfassungsmäßiges Recht auf Religionsfreiheit“
Schließlich fordert Erzbischof Gądecki auch eine Lockerung der Maßnahmen, die die Kirchen betreffen:
„Es scheint, dass es ein Zeichen des Respekts für das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit wäre, die Beschränkungen für Kirchen und andere Orte der Verehrung, die den Anforderungen der Gesundheitssicherheit entsprechen, auf das notwendige Minimum zu reduzieren,
die bis heute in den Aktionen der polnischen Behörden in Bezug auf die Pandemie sichtbar war.“