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Vier polnische Regionen lassen sich wegen EU-Gelder erpressen

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Polen – Nach der Woiwodschaft Kleinpolen am 22. September und der Woiwodschaft Heiligkreuz (Świętokrzyskie) am 24. September haben die Landtage der Woiwodschaften Karpatenvorland und Lublin am Montag, den 27. September, die Aufhebung ihrer Resolutionen aus dem Jahr 2019 beschlossen, mit denen sie ihre Regionen für frei von LBGT-Ideologie erklärt hatten.

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung?

Diese Rückzieher folgen auf die Erpressung durch die Europäische Kommission, die damit droht, die Zahlung der europäischen Subventionen an die betroffenen Regionen bis auf weiteres auszusetzen. Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass diese – allerdings symbolischen – Entschließungen  gegen die EU-Vorschriften gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verstoßen würden, und hat den fünf Woiwodschaften, die eine solche Resolution angenommen haben, ausdrücklich ein entsprechendes Schreiben übermittelt. Vier von ihnen sind inzwischen den Weisungen Brüssels nachgekommen.

In der neuen Resolution, die gestern in Rzeszów von den Vertretern der Woiwodschaft Karpatenvorland angenommen wurde, heißt es nun, dass die Region „jeden Versuch von Hass und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Behinderung, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung“ ablehnt.

Der Marschall von Kleinpolen, Witold Kozłowski, erklärte die Kehrtwende seiner Provinz wie folgt:

Weder ich noch irgendein Ratsmitglied der Rechten oder der Linken war bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass Kleinpolen ohne diese EU-Mittel bleibe.

[…] Viele Bestimmungen der Erklärung aus dem Jahr 2019 waren umstritten und zweideutig. In diesem Zusammenhang hat uns die Europäische Kommission gebeten, diese Fragen zu klären. Kleinpolen ist eine starke Region, die auf Werten aufgebaut ist und auf der jahrhundertealten Tradition des Christentums beruht.

Die fünfte betroffene Region, die Woiwodschaft, Łódź in Zentralpolen, hat bisher ihre Familiencharta aus dem Jahr 2019 beibehalten – in der zwar daran erinnert wird, dass die Ehe die Vereinigung von Mann und Frau ist –, die aber keinen ausdrücklichen Bezug zur LGBT-Ideologie enthält.