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Mindestkörperschaftssteuer: Ungarn passt sich an

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Ungarn – Nach monatelangem Zögern hat sich Ungarn schließlich der globalistischen Initiative für einen Mindeststeuersatz von 15 % für Unternehmen angeschlossen, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) befürwortet wird.

„Die Besteuerung ist das souveräne Recht eines jeden Landes“

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sagte zwar erst im Juni letzten Jahres,

dass es absurd sei, dass eine Weltorganisation das Recht beansprucht, zu bestimmen, welche Steuern Ungarn erheben darf und welche nicht.

Und ferner erinnerte der Staatssekretär für Steuerangelegenheiten des ungarischen Finanzministeriums, Norbert Izer, Anfang Juli daran, dass

im Falle von Gewinnen, die durch reale wirtschaftliche Aktivitäten erwirtschaftet werden, die Besteuerung das souveräne Recht eines jeden Landes [sei], und keine internationale Organisation sich einmischen [dürfe]“.

Die ungarische Position hat sich also doch  geändert, da Ungarn nun dem OECD-Vorschlag zugestimmt hat.

Ein „ungarischer Erfolg“

Diese Entwicklung ist auch das Ergebnis von Verhandlungen mit der OECD, die es Ungarn ermöglichten, einen Kompromiss zu erzielen und seinen niedrigen Körperschaftssteuersatz vorübergehend beizubehalten:

Es ist uns gelungen, einen Durchbruch in der Frage des globalen Mindeststeuerabkommens zu erzielen […], so dass sich Ungarn in dieser Angelegenheit voll und ganz engagieren kann“,

so der ungarische Finanzminister Mihály Varga am Freitag, den 8. Oktober, da es Ungarn gelungen ist, eine zehnjährige Übergangsfrist auszuhandeln, bevor der ungarische Steuersatz von derzeit 9 % auf 15 % erhöht wird. Herr Varga begrüßte entsprechend diesen „ungarischen Erfolg“:

„Wir hatten Recht, unsere Interessen zu verteidigen.“

An der von der OECD ins Leben gerufenen Initiative sind bereits 136 Länder beteiligt, die 90 % des weltweiten BIP repräsentieren.