Österreich – Nach der Zustimmung der Sozialdemokraten, die eine Regierungsmehrheit im Bundesrat zustandebrachte, wird Österreich – wie das benachbarte Italien – ab Montag, dem 1. November, die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz einführen, wobei in der Praxis eine Übergangsfrist bis zum 15. November gilt.
3G-Pflicht um arbeiten zu dürfen
In der Praxis bedeutet dies gemäß Verordnung:
„Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen,“
wobei „nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern.“ Ab dem 15. November können Menschen ohne 3G-Nachweis ihren Arbeitsplatz verlieren.
3G kann bald zu 2,5G bzw. zu 2G werden
Dieser 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) – kann sich allerdings je nach der Anzahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten zu einem sog. 2,5G- bzw. gar zu einem 2G-Nachweis werden.
Im Falle von 3G – derzeit in Kraft – sind Selbsttests (Wohnzimmertests) und Antigentests genügend. Diese Selbsttests, von denen jeden Monat 10 Stück kostenlos in den Apotheken an alle Sozialversicherten ausgegeben werden, haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden, aber praktisch keinerlei wissenschaftlichen Wert, da niemand überprüfen kann, ob sie ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Bei 2,5G sind Selbsttests und Antigentests nicht mehr genügend und PCR-Tests sind dann pflichtig. Im Falle von 2G haben nur geimpfte oder geheilte Personen Zugang zum Covid-Pass. Die Tests am Arbeitsplatz werden dank einer Vereinbarung, die die Sozialdemokraten im Gegenzug für ihre Zustimmung im Bundesrat ausverhandelten, weiterhin kostenlos sein.
Lockdown für Nichtgeimpfte nicht ausgeschlossen
3G wird für bis zu 300 Covid-Patienten in der Intensivpflege in ganz Österreich gelten. Darüber hinaus und bei bis zu 400 Covid-Intensivpatienten sind Selbsttests nicht mehr gültig. Ab 400 bis 500 Covid-Patienten auf Intensivstationen sind Antigentests nicht mehr gültig (2,5G). Bei mehr als 500 Covid-Patienten auf Intensivstationen gilt die 2G-Regelung, und in diesem Fall dürfen die nicht geimpften Patienten nicht mehr arbeiten und auch Restaurants, Hotels usw. nicht mehr betreten. Schließlich würden Nichtgeimpfte ab 600 Covid-Intensivpatienten in ganz Österreich wie im Frühjahr 2020 zu Hause bleiben müssen.