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Polen: Präsident Duda legte Veto gegen Lex TVN ein

Lesezeit: 2 Minuten

Polen – Nachdem der Sejm das Veto des polnischen Senats, in dem die Opposition die Mehrheit hat, (mit 229 zu 212 Stimmen bei 10 Enthaltungen) aufgehoben hatte, hat der polnische Präsident Andrzej Duda am Montag, den 27. Dezember, im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Befugnisse sein Veto gegen die so genannte „Lex-TVN“ eingelegt.

TVN24 ist de facto der Sender der Opposition

Dieses Gesetz, das am 11. August in erster Lesung vom Sejm verabschiedet und vor den Feiertagen bestätigt wurde, bevor Andrzej Duda die Notbremse zog, sah nämlich vor, dass Fernsehsender künftig nur dann eine Sendeerlaubnis in Polen erhalten können, wenn sie nicht von einer juristischen Person mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) abhängen. An sich ist es eine recht banale Maßnahme, außer dass die TVN-Gruppe, die sich im Besitz einer niederländischen Firma mit amerikanischem Kapital (Discovery Inc.) befindet und der Opposition nahesteht, nicht in der Lage gewesen wäre, die Lizenzen ihrer Fernsehsender, darunter auch das Nachrichtenfernsehen TVN24, erneuern zu lassen.

Neben der polnischen Opposition hatte dieses Gesetz, das sogenannte „Lex-TVN“, bereits die US-Behörden auf den Plan gerufen, und der US-Außenminister Antony Blinken hatte unter anderem erklärt, dass, sollte das Gesetz Gesetzeskraft erlangen, dies

„den meistgesehenen unabhängigen Nachrichtensender und eine der größten US-Investitionen in dem Land, beeinträchtigen könnte

[bzw.] das Medienumfeld, das die Polen so lange aufgebaut haben, erheblich schwächen würde“, und die polnische Regierung aufgefordert, „ihr Bekenntnis zu den Grundsätzen und Werten, auf denen moderne, demokratische Staaten aufgebaut sind, nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten unter Beweis zu stellen.

Bedenken in Brüssel hinsichtlich des Pressepluralismus

Die Europäische Kommission hatte ihrerseits durch ihren Sprecher Christian Wigand am 20. Dezember erklärt, dass „das Mediengesetz zu einer erzwungenen Änderung der Eigentumsstruktur von Medienunternehmen führen könnte und eine ernsthafte Bedrohung für die Freiheit und den Pluralismus der Medien in Polen darstellt“. Mit anderen Worten: Die Verabschiedung des Gesetzes würde die ohnehin angespannten Beziehungen Warschaus zu Washington und Brüssel nicht verbessern.

Der Präsident ist Garant für Freiheiten und Pluralismus

Präsident Andrzej Duda beschloss daher, die Wogen zu glätten und sein Veto gegen ein Gesetz einzulegen, das neue Konflikte mit sich bringt. Inhaltlich erkennt das polnische Staatsoberhaupt jedoch an, dass das fragliche Gesetz an sich legitim ist:

Ich denke, dass die allgemeine Beschränkung der Möglichkeit, Anteile an Medienunternehmen zu halten, sinnvoll ist, wenn es sich um ausländisches Kapital handelt.

[…] Ich teile die Ansicht, dass es in Polen eingeführt werden sollte, aber für die Zukunft“, denn

der Gesetzentwurf und seine Änderungen betreffen Einheiten, die bereits auf dem Markt sind [und] es geht auch um die Frage des Medienpluralismus, der Meinungsfreiheit“,

ein Element, auf das Andrzej Duda mit Nachdruck hinweist: „Als ich meine Entscheidung traf, habe ich dieses Element ernst genommen“. Denn in der Art und Weise, wie Andrzej Duda sein Präsidentenamt auszufüllen gedenkt, ist er nicht nur dazu da, einfach zu überprüfen, ob das Gesetz ordnungsgemäß verabschiedet wurde, sondern ist er auch der Garant dafür, dass die Opposition weiterhin ihre Meinung äußern kann, insbesondere durch einen Fernsehsender.

Der amerikanische Geschäftsträger in Warschau, Bix Aliu, reagierte auf seinem Twitter-Account positiv auf diese Nachricht: „Danke, Herr Präsident Andrzej Duda, für Ihre Führungsstärke und Ihr Engagement für die gemeinsamen demokratischen Werte und den Schutz des Investitionsklimas in Polen. Gemeinsam sind die Verbündeten stärker!“.

In der Praxis wird der Text an den Sejm zurückverwiesen, den der Präsident dazu aufrief, „wenn möglich, über politische Spaltungen hinweg, Lösungen [zu verabschieden], um die Möglichkeit von Beteiligungen und Anteilen ausländischer Rechtsträger an Unternehmen mit Medienkonzessionen in Polen zu begrenzen“.