Tschechien/Ukraine – Der tschechische Senat verabschiedete am Mittwoch, den 11. Mai, mit 55 Stimmen gegen eine, eine Resolution, in der die Regierung aufgefordert wird, manche Kriegsverbrechen, die von russischen Soldaten in der Ukraine begangen wurden, als „Völkermord“ anzuerkennen.
Kriegsverbrechen durch russische Soldaten in der Ukraine
Der unabhängige Senator Pavel Fischer erklärte dazu:
„Wir kritisieren die Verbrechen, die die russischen Truppen bei diesem Einsatz begehen, die Kriegsverbrechen sind. […] Weil sie auf Volkszugehörigkeit, Sprache [bzw.] Wohnort beruhen, [tragen sie] im Wesentlichen die Zeichen des Völkermords“.
In einem Facebook-Beitrag dankte der ukrainische Botschafter in der Tschechischen Republik, Yevhen Perebyinis, den tschechischen Senatoren dafür, dass sie „den Völkermord am ukrainischen Volk“ anerkannt haben.
Zuvor hatten bereits die Parlamente Estlands, Lettlands und Litauens ähnliche Anträge angenommen, in denen Russland unter anderem als „Terrorstaat“ bezeichnet wurde, ebenso wie Kanada, während die ukrainischen Justizbehörden seit Beginn der russischen Aggression am 24. Februar bereits mehr als 10.000 Fälle von Kriegsverbrechen registriert haben.
Die Konvention beinhaltet auch die Verfolgung von Völkermordschuldigen
In der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die am 9. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig angenommen wurde (Artikel II), heißt es: „Völkermord ist hiernach
eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
- Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
- Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
- vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
- Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
- gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“.
In der Konvention „bestätigen die Vertragsparteien, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäss internationalem Recht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten.“ Folglich bedeutet die Anerkennung des „ukrainischen Völkermords“, dass die Verfolgung und Verurteilung der Personen, die sich des Völkermords schuldig gemacht haben, in die Wege geleitet werden muss.