Polen – Die polnische Tageszeitung Rzeczpospolita berichtete am Montag, den 12. Dezember darüber, dass die Dublin-III-Verordnung von 2013 über den für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat strikt angewendet wird, was Polen betrifft.
Es handelt sich dabei um afghanische und irakische Migranten, die über Polen in die Europäische Union gelangt waren, und zwar geneauer gesagt über das benachbarte Weißrussland, das diesen Migrationsweg mit dem Ziel der Destabilisierung Polens und Litauens gefördert hatte. Da es nicht das Ziel jener Migranten war, sich in Polen niederzulassen, setzten diejenigen, denen es gelang, die polnisch-weißrussische Grenze zu überqueren, ihre Reise nach Westeuropa fort.
Aufgrund der Dublin-III-Verordnung schickten Deutschland und Frankreich 70 bzw. 6 dieser Migranten nach Polen zurück. Diese Verordnung legte fest, dass der Mitgliedstaat, der den Asylantrag eines Migranten zu prüfen hat, derjenige ist, in dem der Migrant zuerst seinen Fuß gesetzt hat – in diesem Fall also Polen. Aufgrund der massiven Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen hatte Polen seine Partner dazu gebracht, die Rückführungen bis Ende Juli vorübergehend auszusetzen.
Letztendlich könnte sich die Gesamtzahl dieser „Rückführungen“ nach Polen auf mehrere Tausend Fälle belaufen. Allerdings könnten sich diese Rückführungen als Augenwischerei erweisen, wenn man bedenkt, wie gut der Schengen-Raum funktioniert und dass man die nationalen Grenzen ohne Kontrolle überqueren kann.