Um zu erkennen, wie ideologisch voreingenommen die Europäische Kommission in ihren Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten geworden ist, muss man sich nur ihren Umgang mit LGBT-Themen ansehen – in Polen und Ungarn auf der einen Seite und in Spanien auf der anderen.
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Sowohl Polen als auch Ungarn werden von rechtskonservativen Koalitionen regiert, deren ideologischer Bezugspunkt die Christdemokratie ist. (…) Spanien hingegen wird von einer offen progressistischen Koalition aus der Sozialistischen Partei (PSOE) und der linksextremen Gruppierung Unidas Podemos regiert.
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Da die in Polen und Ungarn regierenden Konservativen Sozialkonservative und keine Liberalkonservativen sind, unterscheiden sich ihre Ansichten über die Rolle des Staates in der Wirtschaft nicht wesentlich von denen der progressistischen Linken in Spanien, insbesondere der PSOE-Partei von Pedro Sánchez. Was sie jedoch stark unterscheidet, ist ihre Sicht auf die europäischen Werte und wie sie z.B. die Ehe und das Recht auf Leben definieren. Im Gegensatz zu Polen und Ungarn sind in Spanien gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt, und seit Anfang des Jahres können Spanier mit einer einfachen Erklärung ihr „Gender“ ändern, d.h. das biologische Geschlecht, mit dem sie sich identifizieren. Dies gilt auch für Minderjährige, die sich nun ebenfalls ohne Zustimmung der Eltern einer Geschlechtsumwandlung unterziehen können, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, bzw. mit Zustimmung der Eltern, wenn sie noch jünger sind.
Theoretisch sollte all dies keine Auswirkungen auf die Haltung der Europäischen Kommission gegenüber diesen drei Ländern haben, da „die Kommission […] die allgemeinen Interessen der Union [fördert]“ (Art. 17 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union) und das Familienrecht eine den Mitgliedstaaten vorbehaltene Zuständigkeit ist.
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Dennoch könnte im Falle Spaniens das Fehlen einer elterlichen Zustimmungspflicht für den Zugang zu Abtreibungen oder Verfahren zur Geschlechtsumwandlung, die irreversible Folgen für den Körper haben können, einschließlich der Verursachung einer dauerhaften Unfruchtbarkeit, von der Europäischen Kommission in Frage gestellt werden. Diese könnte nämlich zweifellos die Frage vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen, da das spanische Gesetz wahrscheinlich als Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere gegen Artikel 14 Absatz 3 angesehen werden kann, in dem es heißt: „… das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, [wird] nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet“.
In diesem Zusammenhang warnte die Vizepräsidentin der Madrider Ärztekammer im Februar: „In Spanien ist die Nachfrage von Minderjährigen, die sich als Transgender bezeichnen, im letzten Jahr um mehr als 2000% gestiegen. Das einzige, was ihnen dieses Gesetz bietet, ist eine affirmative Therapie. Die Behandlung wird eingeführt und es wird den Fachkräften nicht erlaubt, eine explorative Therapie oder eine umfassende Beurteilung eines Jugendlichen, der ein tiefes Unbehagen zeigt, durchzuführen, da sie dadurch mit Geldstrafen von 150.000 Euro, einem Berufsverbot und Gefängnisstrafen belegt werden“.
Dies könnte also darüber hinaus auch als Verstoß gegen Artikel 24 der EU-Grundrechtecharta angesehen werden („Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind“ und „Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“)
Tatsächlich warnten nicht nur die Madrider Ärztekammer, sondern auch die wichtigsten Organisationen von Fachleuten für psychische Gesundheit in Spanien vor diesem „Gesetz für die tatsächliche und effektive Gleichstellung von Transgender-Personen und für die Gewährleistung der LGBTI-Rechte“. Zu diesen Organisationen gehören die Spanische Gesellschaft für Psychiatrie und psychische Gesundheit (SEPSM) und die wichtigste Organisation der Kinderpsychiater des Landes, die AEPNyA.
Es sei auch angemerkt, dass das neue Gesetz, das es Kindern erlaubt, ohne Zustimmung ihrer Eltern „ihr Geschlecht“ (bzw. „Gender“) zu „ändern“, bereits vor seiner Verabschiedung sowohl vom Allgemeinen Rat der Judikative (CGPJ), dem Kontrollorgan der Judikative, als auch vom Staatsrat, dem wichtigsten Beratungsorgan der Exekutive, heftig kritisiert wurde, ohne dass dies berücksichtigt wurde.
Anstatt die spanische Regierung um eine Erklärung zu bitten und den Fall vor den EuGH zu bringen, hat die Europäische Kommission Ungarn wegen seines Kinderschutzgesetzes angegriffen. Nach Ansicht der Vorsitzenden der spanischen Anwaltsvereinigung Abogados Cristianos würde Spanien ein solches Gesetz dringend benötigen, um Kinder nicht nur vor dem durch das Transgender-Gesetz verursachten Social Engineering zu schützen, sondern auch vor LGBT-Indoktrination und dem Kontakt mit sehr krassen sexuellen Inhalten, wo die Kommunalverwaltungen in den Händen der extremen Linken sind (siehe den Bericht The Spanish Experience der Spanischen Stiftung Christlicher Anwälte).
Das im Juni 2021 in Ungarn verabschiedete Gesetz, das die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, als „Schande“ bezeichnete, soll Pädophilie bekämpfen und Kinder vor erzwungener Frühsexualisierung und Pornografie schützen, wobei das Recht der Eltern, über ihre Erziehung zu entscheiden, gewahrt bleiben soll. Die Förderung von LGBT-Lebensweisen und Praktiken der „Geschlechtsumwandlung“ (oder „Gender“-Änderung) ist nun in ungarischen Schulen und in Sendungen, die sich an Minderjährige richten, verboten. NGOs, die Minderjährige über diese Themen informieren wollen, müssen sich bei den Behörden registrieren lassen und Kinderbücher, in deren Geschichten LGBT-Figuren vorkommen, müssen mit einem Warnhinweis für Eltern auf dem Einband verkauft werden.
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Am 15. Juli 2021 kündigte die Europäische Kommission an, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Ungarn „wegen Verletzung der Grundrechte von LGBTIQ-Personen“ im Zusammenhang mit dem im Juni verabschiedeten neuen Kinderschutzgesetz einleiten werde. In der Ankündigung der Kommission (…) [heißt es], dass „Ungarn jedoch nicht begründen [konnte], warum der Kontakt von Kindern mit LGBTIQ-Inhalten ihr Wohlergehen beeinträchtigen oder nicht dem Wohl des Kindes entsprechen würde“.
In diesem Bereich scheint die Ansicht der Europäischen Kommission über das Kindeswohl eher der progressistischen Koalition in Spanien als den konservativen Regierungen in Mitteleuropa zu entsprechen.
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Parallel zu ihrem Vorgehen gegen das ungarische Kinderschutzgesetz kündigte die Europäische Kommission an, dass sie auch gegen Polen wegen „Entschließungen über die Einrichtung von sogenannten ‚LGBT-ideologiefreien‘ Zonen“ vorgehen werde. In ihrer Rede zur Lage der Union 2020 hatte die Präsidentin der Europäischen Kommission zu diesen Entschließungen erklärt: „Ich möchte daher ganz klar sagen: LGBTQI-freie Zonen sind Zonen ohne Menschlichkeit. Und sie haben keinen Platz in unserer Union“.
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Diese Entscheidung der Kommission schien jedoch keinerlei Rechtsgrundlage zu haben. Tatsächlich wurde das Fehlen einer solchen Grundlage später, im Januar 2023, bestätigt, als die Europäische Kommission diskret das Vertragsverletzungsverfahren einstellte, das sie vor dem EuGH gegen Polen wegen der (von der Europäischen Kommission selbst) falsch benannten „LGBTQI-freien Zonen“ geführt hatte.
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Obwohl die Europäische Kommission darauf verzichtet hat, den EuGH anzurufen, hat sie nicht aufgehört, polnische Kommunalverwaltungen finanziell zu erpressen, die solche Beschlüsse noch nicht aufgehoben haben.
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Nebenbei sei angemerkt, dass die Europäische Kommission in Ermangelung einer wirklichen Rechtsgrundlage starken finanziellen Druck auf Polen und Ungarn (aber nicht auf Spanien) ausübt, indem sie EU-Mittel der Next Generation EU im Wert von mehreren zehn Milliarden Euro zurückhält, um die Ideologie ihrer Mitglieder durchzusetzen, anstatt das allgemeine Interesse der Union zu fördern.
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Vollständige Fassung (auf Englisch) auf Sovereignty.pl.
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Übersetzung: Visegrád Post