Österreich/Ungarn – Der Covid-Impfpass ist nun seit einigen Wochen in der Europäischen Union in Kraft. Bekanntlich gibt es drei verschiedene Modelle davon: für Geimpfte, für Genesene und für (negativ) Getestete. Dieses System gilt a priori bis zum 30. Juni 2022. Es scheint allerdings, dass nicht jeder vollgeimpft sei, der es glaubt, und dass die Impfbescheinigung selbst ein Verfallsdatum hat!
Seit dem 15. August sind die beiden Injektionen erforderlich
Wie die österreichische Tageszeitung Heute am Freitag, 13. August, berichtete, ist seit dem 15. August
der Impfpass – in Österreich auch als grüner Pass bekannt – nicht mehr für Teilgeimpften gültig…
Mit Ausnahme der Impfstoffe von Janssen und Johnson&Johnson – bei denen nur eine Spritze erforderlich ist und die Bescheinigung ab dem 22. Tag nach der Impfung gültig ist – ist die Impfbescheinigung jetzt erst nach der zweiten Injektion gültig! Das bedeutet, dass Personen, die die erste Injektion von BioNTech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca erhalten haben, nicht (mehr) als geimpft gelten und – bis zur zweiten Injektion – weiterhin einen PCR-Test machen müssen, um ein Café zu besuchen.
Der Covid-Impfpass ist in Österreich nur 270 Tage lang gültig…
Schließlich heißt es auf der vom österreichischen Gesundheitsministerium eingerichteten Informations-Webseite:
„Die Gültigkeit des Impfzertifikats beträgt 270 Tage“, sprich in etwa neun Monate.
Mit anderen Worten: Wenn Sie Ihre zweite BioNTech-Spritze am 16. August erhalten haben, ist Ihr Gesundheitspass vom 17. August 2021 bis zum 13. Mai 2022 gültig. Diese Daten können direkt auf der Webseite des Ministeriums berechnet werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen – auch wenn die Gesundheitsbehörden (noch) nichts dazu sagen –, dass eine dritte Spritze notwendig (oder gar obligatorisch) werden könnte, um das Recht auf den Besuch von Restaurants usw. zu behalten…
… bzw. ein Jahr in Ungarn und Polen!
Für Genesene, die (noch) nicht nachgeimpft wurden, „gilt das Genesungszertifikat sechs Monate lang“.
In Ungarn, so heißt es auf der offiziellen Regierungswebseite zur Coronavirus-Pandemie, ist die Impfbescheinigung ein Jahr lang gültig, d.h. drei Monate länger als in Österreich… Das Gleiche gilt auch für Polen, wo die Regierungswebseite angibt, dass die Bescheinigung ein Jahr lang gültig ist, „sofern die Forschung nicht bestätigt, dass die Immunität länger anhält“.