Skip to content Skip to sidebar Skip to footer

Parlamentarische Demokratie gegen Richterdiktatur: unterstützt von Brüssel lehnen es einige polnische Richter ab, die vom Parlament verabschiedeten Gesetze zu befolgen!

Lesezeit: 4 Minuten

Von Olivier Bault

Polen – Am 24. Juli hat der polnische Senat mehrere Änderungen zu den Gesetzen bezüglich der Justizreform in letzter Lesung angenommen. Die Besonderheit dieser Änderungen war, dass sie eine Antwort des Parlaments der Republik Polen zur Revolte eines Teils der Richter war, die von Brüssel gegen die vom Parlament verabschiedete Reform unterstützt werden. Die Hauptänderung hatte zum Ziel, der von mehreren Richtern und zwei Vereinigungen von Juristen angekündigten Obstruktion entgegenzutreten, die die Ernennung eines neuen Vorsitzenden des Obersten Gerichts (Sąd Najwyższy) hindern wollten. Das Oberste Gericht ist in Polen die höchste juristische Instanz in Zivil- und Strafsachen bzw. für das Arbeitsrecht und die Militärgerichte. Wohnen wir einem Aufbäumen der Richterdiktatur gegen die parlamentarische Demokratie bei?

Bisher war die Justiz in Polen die einzige der drei Gewalten, die gleichzeitig die anderen und sich selbst kontrollieren konnte

Bisher war die Justiz in der Tat die einzige der drei Gewalten, die gleichzeitig die anderen und sich selbst ohne Einwirkung aus dem Außen kontrollieren konnte, und die Richter, die ihre Macht mißbrauchten, wurden selten von ihren Kollegen des Landesrats für Gerichtsbarkeit (Krajowa Rada Sądownictwa, KRS) sanktioniert. Es ist übrigens das, was den seit dem Herbst 2015 regierenden PiS dazu brachte, das Bestellungsverfahren von 15 Richtern des KRS (von insgesamt 25 Mitgliedern) zu ändern, damit diese nicht mehr von ihren Kollegen sondern vom Parlament ausgewählt werden, da die polnische Verfassung darüber schweigt, von wem diese 15 Richter bestellt werden müssen. Das Argument des Vorhandenseins eines post-kommunistischen in der Gerichtsbarkeit verankerten Schattenstaates diente auch dazu, die Absenkung des Rentenalters von 70 auf 65 Jahre für alle Richter zu rechtfertigen, indem man dieses Alter demjenigen des allgemeinen Rechts anglich. Es ist eben dieser Aspekt der Justizreformen, der sich heute im Kern der Revolte eines Teils der Richter und u.a. der ausscheidenden Präsidentin des Obersten Gerichts Małgorzata Gersdorf befindet. Letztere meint in der Tat, dass sie Präsidentin bis zum Ende ihres Mandats 2020 bleiben wird und kommt weiter zur Arbeit am Sitz des Obersten Gerichts in Warschau, auch wenn sie sich davor hütet, Verhandlungen beizuwohnen (deren Urteile ansonsten wertlos wären, da sie sich gemäß dem vom Parlament verabschiedeten Gesetz bereits in Pension befindet).

Die pensionierte Präsidentin des Obersten Gerichts führt den Putschversuch der Gerichtsbarkeit an. Die Parlamentsmehrheit schlägt zurück

Kurz gesagt, von 120 Richtern im Obersten Gericht nach der Reform (gegen 74 im aktiven Dienst vor der Reform) sind 27 über 65 bzw. sollten bei dem Staatspräsidenten eine Genehmigung beantragen, um weiter im Dienst zu bleiben. Dieser soll dann den Rat des KRS holen, bevor er seine Entscheidung trifft. Theoretisch hat somit der PiS die Möglichkeit – wenn man die Änderung des Pensionsalters und die Reorganisation des Obersten Gerichts berücksichtigt – die Bestellung von mehr als der Hälfte der 120 Richter des Obersten Gerichts zu bestimmen. Genauer gesagt ist es Präsident Duda, ein PiS-Mitglied, der die künftigen Mitglieder des Obersten Gerichts bestellen wird, nachdem diese ihm vom reformierten KRS vorgeschlagen werden, der wiederum mehrheitlich vom PiS bestellt wurde. Im Juni, schon vor der Pensionierung eines Teils der Richter, die das Alter von 65 Jahren erreicht hatten (manche haben ihren Verbleib nicht beantragt und unter denen, die es gewünscht haben, haben manche einen negativen Bescheid vom KRS u.a. wegen ihrer Vergangenheit als Richter im Dienste der kommunistischen Diktatur erhalten), hatte Präsident Andrzej Duda schon 44 vakante Ämter angekündigt. Um jedoch fünf Kandidaten für den Vorsitz des Obersten Gerichts zu nennen, die man dem Staatspräsidenten vorschlägt, brauchte man ein Quorum von 110 Richtern (von 120). Angesichts der Obstruktion bezüglich der Bestellung neuer Richter in das Oberste Gericht (zwei Juristenorganisationen, Themis et Iustitia, haben ihre Mitglieder dazu aufgerufen, das Verfahren zu blockieren) lief man Gefahr, dieses Quorum für einige Zeit nicht erreichen zu können. Um diese Revolte unter den Richtern zu kontern hat also die Parlamentsmehrheit im Schnellverfahren eine Änderung des eigenen Reformgesetzes betreffend das Oberste Gericht verabschiedet, um dieses Quorum auf 80 Richter (von 120) zu senken.

Die scheidende Präsidentin des Obersten Gerichts hätte ihren Verbleib beantragen (die Erklärungen von Präsident Duda erlauben zu denken, dass er dem gegenüber offen war) bzw. sogar das Verfassungsgericht über die Frage der Absenkung des Pensionsalters für die schon amtierenden Richter anrufen können. Statt dessen lehnt sie es ab, das Gesetz zu befolgen und behauptet, allein der Verfassung gegenüber verpflichtet zu sein (oder eher ihrer eigenen Interpretation der Verfassung), die ihr ein 6jähriges Mandat garantieren solle (aber ohne zu präzisieren, ob dieses Mandat durch das für Richter geltende Pensionsalter nicht unterbrochen werden könnte, da gemäß der Verfassung, dieses Alter vom Parlament bestimmt wird). Sonderbarerweise begab sie sich nach Deutschland, um die Unterstützung ihrer Amtskollegin, der Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg, zu holen, die jedoch die Verfassung und die Gesetze Polens genauso so schlecht kennt, wie Frans Timmermans, der Vize-Präsident der Europäischen Kommission, der darauf beharrt, seine Nase in die polnischen Reformen stecken und nun den Gerichtshof der Europäischen Union gegen die vom polnischen Parlament beschlossene Justizreform anrufen zu wollen. Frau Gersdorf wird ebenfalls von ihrem Nachfolger Józef Iwulski unterstützt, der in seiner Eigenschaft als ältester Richter provisorisch an die Spitze des Obersten Gerichts bestellt wurde. Im Gegensatz zu Frau Gersdorf, die in den 1980er Jahren Mitglied der Solidarność war, war Iwulski ein kommunistischer Richter, der während des von General Jaruselski und dessen Militärjunta verhängten Kriegsrechts an Prozessen gegen Regimegegner teilnahm, was er in Verletzung des Gesetzes in seiner Erklärung gegenüber dem Institut für Nationales Gedenken (Instytut Pamięci Narodowej, IPN) verschwieg. Der KRS gab bezüglich des Antrags Iwulskis, nach dem Pensionsalter im Dienst zu bleiben, einen negativen Bescheid ab.

Trotz der aktiven Unterstützung aus Brüssel hat die Richterdiktatur eine Schlacht gegen die parlamentarische Demokratie in Polen verloren

Es unterstützen nicht alle Richter das Verhalten der rebellischen Richter und der Juristenvereine Themis und Iustitia. Mehrere eminente Mitglieder dieser Vereine, die eine andere Meinung vertraten, wurden aus ihnen ausgeschlossen. Die seit zwei Wochen vor dem polnischen Parlament stattfindenden Demonstrationen haben nicht sehr viele Leute versammelt und die polnische Opposition bzw. die „putschenden“ Richter setzen nun ihre Hoffnung in den Gerichtshof der Europäischen Union. Allerdings, auch wenn letzterer seine Zuständigkeit bezüglich der Reform der polnischen Gerichtsbarkeit erkennen würde, was normalerweise nicht zu den Kompetenzen der EU gehört, wären die juristischen Konsequenzen der vom souveränen polnischen Parlament verabschiedeten Gesetze schon irreversibel geworden. Zwischen parlamentarischer Demokratie und Richterdiktatur hat das gewählte Parlament in Polen soeben eine Schlacht gewonnen. Und wenn diese Reformen den Polen mißfallen, dann brauchen sie bloß bei den nächsten Wahlen ihre Stimmen anderen zu geben.

Dieser Artikel wurde ursprünglich in französischer Sprache auf Réinformation.tv veröffentlicht. – Übersetzt von Visegrád Post