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Polnische Richter rufen den Gerichtshof der Europäischen Union zur Hilfe gegen die parlamentarische Demokratie

Lesezeit: 7 Minuten

Von Olivier Bault.

Polen – Der Mechanismus des Vorabentscheidungsverfahrens, der es jedem Gericht erlaubt, sich an den Gerichtshof der Europäischen Union zu wenden um eine Interpretation des europäischen Rechts abzufragen, wird durch polnische Richter instrumentalisiert, die gegen die Reformen des Justizwesens kämpfen, die vom Parlament verabschiedet wurden.

Es ist eine kleine Gruppe von Richtern des Obersten Gerichts Polens (Sąd Najwyższy), die anfangs August das Feuer eröffnete, indem sie eine erste Auslegungsfrage an den Gerichtshof der Europäischen Union richtete. Seitdem sind weitere Richter niedrigerer Instanzen diesem Beispiel gefolgt. Die Methode besteht darin, einen laufenden Prozess zu benutzen, um den Gerichtshof zu fragen, ob die neuen polnischen Gesetze, die das Justizwesen reformieren und von der PiS-Mehrheit im Parlament verabschiedet wurden, mit dem europäischen Recht im Einklang sind. Sagen wir auch, dass diese an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtete Frage, die man „Auslegungsfrage“ bzw. „Vorfrage“ (1) nennt, nicht allzu viel mit besagtem laufendem Prozess zu tun hat.

Was die Auslegungsfrage betrifft, die am 2. August vom Obersten Gericht dem Gerichtshof der EU gerichtet wurde, so haben die Richter dahinter außerdem die Anmaßung gehabt, manche Paragraphen der vom Parlament verabschiedeten Gesetze außer Kraft zu setzen, obwohl die polnische Verfassung ihnen so eine Befugnis überhaupt nicht anerkennt. Aber diese Richter haben sich auf die Jurisprudenz des Gerichtshofs der Europäischen Union gestützt, demgemäß ein Vorabentscheidungsverfahren die nationalen Gesetze außer Kraft setzen kann, damit die Antwort von den Richtern aus Luxemburg auch einen Sinn habe.

Präzisieren wir, dass in Polen das Oberste Gericht nicht das Verfassungsgericht ist, das allein befugt ist, vom Parlament verabschiedete Gesetze für ungültig zu erklären. Das Oberste Gericht ist ein Kassationshof für Zivil- und Strafsachen bzw. für Arbeitsrecht und kann bloß die richtige Interpretation der Gesetze für die Gerichte niedrigerer Instanzen präzisieren, über die es die Aufsicht hat.

Während man anfangs August in den westlichen Medien lesen konnte, dass das Oberste Gericht eine Auslegungsfrage an den Gerichtshof der Europäischen Union bezüglich der Konformität mit dem europäischen Recht der Justizreformen der PiS-Regierung gerichtet hatte, so sind das in Wirklichkeit sieben Richter (von insgesamt 72 aktiven Richtern am Obersten Gericht in dieser Zeit) seiner Kammer für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, die fünf Auslegungsfragen an den Gerichtshof gerichtet haben. Einfach gesagt haben diese sieben Richter, von denen zwei das Alter von 65 Jahren erreicht haben, gemeint, dass der Gerichtshof sich über die Gültigkeit der Herabsetzung des Pensionsantrittsalters für Richter von 70 auf 65 Jahre im Hinblick auf den Artikel 47 („Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht“) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausspreche. Es ist der Artikel auf den jeder der fünf von diesen sieben Richtern an den Gerichtshof gerichteten Fragen hinweist. Der Prozess, der diese fünf Fragen motivieren soll, betrifft – halten Sie sich fest! – die Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn ein polnischer Staatsbürger einen Betrieb in Tschechien oder in der Slowakei besitzt. Die von den sieben Richtern (von 72) an den Gerichtshof gerichteten Fragen haben also im Grunde genommen mit dieser Affäre nichts zu tun, aber es ist deswegen, dass diese sieben Richter sich anmaßten, die Durchführung von manchen Paragraphen des Gesetzes außer Kraft zu setzen, und insbesondere denjenigen, der das Pensionsantrittsalter der Richter an das allgemeine Recht anpasst.

Das polnische Gesetz ist selbstverständlich weiterhin gültig, denn widrigenfalls wäre Polen keine parlamentarische Demokratie mehr sondern eine Diktatur der Richter. Die Präsidentin des Verfassungsgerichts hat selber deutlich gesagt, dass diese sieben Richter des Obersten Gerichts mit ihrem Handeln die Verfassung bzw. die Zivilprozessordnung verletzt hatten, und sie erinnerte daran, dass die polnische Verfassung dem Obersten Gericht keine Befugnisse gewährt, um die Durchführung von Gesetzesbestimmungen außer Kraft zu setzen.

Doch scheint es in der Tat, dass es sich um eine mutwillige und koordinierte Operation einer Minderheit von Richtern handelt, die damit versuchen, die drei großen vom Parlament verabschiedeten Reformen des Justizwesens zu blockieren: die Reform des Obersten Gerichts (das offensichtlich reformbedürftig war), die Reform des Landesrats für Gerichtsbarkeit (Krajowa Rada Sądownictwa, KRS) und die Reform der allgemeinen Gerichte. In der Tat prangerte der Informationsportal wPolityce.pl im vergangenen Juni die Durchführung durch die Rechtsanwaltskammer von Warschau (Okręgowa Rada Adwokadcka, ORA), die – äußerst PiS-feindliche – Richtervereinigung Iustitia bzw. die – u.a. durch die Open Society Foundations von George Soros finanzierte – Helsinki-Stiftung für Menschenrechte von Schulungen, die den Richtern erklärten, wie sie eben durch den massiven Missbrauch von an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichteten Auslegungsfragen zu einer Blockade der neuen vom Parlament verabschiedeten Gesetze führen konnten!

Die gleiche Richterorganisation Iustitia hatte erfolglos zum Boykott des Rekrutierungsverfahrens von 44 Richtern für das Oberste Gericht aufgerufen, das vom polnischen Präsident Andrzej Duda im Gesetzblatt der Republik Polen (Dziennik Ustaw) im Rahmen der Reform dieser Institution angekündigt worden war. Ein Teil der Richter des Obersten Gerichts ist in der Tat in Pension gegangen bzw. erhielt es neue Kammern, insbesondere eine Disziplinarkammer, die damit beauftragt sein wird, Richter zu sanktionieren, die Missbräuche begehen würden, was eine echte Neuigkeit in diesem Land wäre, wo seit der Wende die straffälligen Richter immer nur von Ihresgleichen gerichtet werden, die von anderen Richtern ernannt wurden, und ziemlich systematisch vom korporatistischen Geist des Berufs geschützt wurden. Mit der Reform des Landesrats für Gerichtsbarkeit, der aus 15 Richtern unter dessen 25 Mitgliedern besteht, werden nunmehr diese 15 Richter vom Parlament und nicht mehr von anderen Richtern ernannt. Nun ist es dieser Landesrat für Gerichtsbarkeit, der die Kandidaten für das Oberste Gericht auswählt, die dem Präsidenten vorgeschlagen werden.

Der Richter Igor Tuleya vom Amtsgericht in Warschau ist ebenfalls seit Jahren dafür bekannt, dass er sich gegen den PiS politisch engagiert. Im Rahmen eines Kriminalprozesses hat sich dieser Richter anfangs September ebenfalls an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt (was besagten Prozess unterbrochen hat), um zu fragen, ob das EU-Recht, das die Mitgliedstaaten dazu zwingt, jedem Bürger ein Berufungsrecht gegen Gerichtsurteile zu gewähren, nicht zufällig mit den neuen legalen Bestimmungen unvereinbar wäre, die „die Garantien für ein unabhängiges Disziplinarverfahren gegenüber Richtern in Polen beseitigen“. Was er Beseitigung eines unabhängigen Disziplinarverfahrens nennt, ist also die Tatsache, dass der Landesrat für Gerichtsbarkeit, der die Kandidaten für die neue Disziplinarkammer des Obersten Gerichts auswählt, seit den PiS-Reformen zahlenmäßig nicht mehr durch Richter dominiert wird, die durch andere Richter ernannt wurden, sondern durch Richter, die vom Parlament ernannt wurden.

Ein Teil der Opposition und manche Richter meinen deshalb, dass diese Reform verfassungswidrig sei, doch wenn es der Fall wäre, so wäre es die Aufgabe des Verfassungsgerichts dies zu beurteilen. Die gleichen betrachten jedoch, dass dieses Gericht seit seiner Reform durch den PiS und dem Konflikt über die Ernennung seiner Richter nicht mehr unabhängig sei. Es ist das gleiche Argument, dass die Europäische Kommission vorbringt, wenn Sie sich dafür entscheidet, sich selber als eine Art Verfassungsgericht für Polen anzumaßen, auch wenn die europäischen Verträge dies im Prinzip nicht erlauben. Basierend auf diese Ausrede wenden sich die parlamentarische Opposition und die protestlerischen Richter des Obersten Gerichts an die europäischen Institutionen, die für diese Fragen nicht zuständig sind, während sie das Recht hätten, das polnische Verfassungsgericht anzurufen, das allein zuständig ist. Erwähnen wir auch, dass wenn die polnische Verfassung deutlich besagt, dass der Landesrat für Gerichtsbarkeit immer aus 15 Richtern unter dessen 25 Mitgliedern bestehen soll (Art. 187.2), besagt sie nicht, von wem diese 15 Richter ernannt werden sollen, sondern im Gegenteil, dass es dem Parlament obliegt, durch ein Gesetz das Ernennungsverfahren der Mitglieder des Landesrats für Gerichtsbarkeit festzulegen (Art. 187.4). Diese Bestimmungen der polnischen Verfassung sind für jeden ganz deutlich, der ehrlich ist und die polnische Sprache lesen kann, was offensichtlich nicht der Fall des Vize-Präsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans ist, der derzeit zwei Verfahren gegen Polen wegen Artikel 7 des EU-Vertrags (vor dem EU-Rat bzw. vor dem Gerichtshof) führt, wobei das zweite Verfahren am 14. September bei der vorläufigen Stufe der an die Regierung in Warschau gerichteten Weisungen stand.

Wie die sieben Richter des Obersten Gerichts hat der Richter Tuleya in seiner an den Gerichtshof gerichteten Auslegungsfrage auf die Charta der Menschenrechte hingewiesen, die mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon zu den europäischen Verträgen hinzugefügt wurde. In einem weiteren Fall betreffend einen finanziellen Streit zwischen der Stadt Łódź und dem Woiwoden der Region hat das Gericht von Łódź – um den Wortlaut seines Pressediensts zu zitieren – ebenfalls auf die Charta der Menschenrechte hingewiesen und „entschieden, eine Auslegungsfrage bezüglich des neuen stark politisierten Disziplinarverfahrens für die Richter bzw. bezüglich der Gesetze betreffend die allgemeinen Gerichte, das Oberste Gericht und den Landesrat für Gerichtsbarkeit“ an den Gerichtshof zu richten. Die vorgeschobene Ausrede ist, dass die Richter, falls das Gericht von Łódź sein Urteil zuungunsten des Staates sprechen sollte, von „einem politisch motivierten Disziplinarverfahren“ betroffen sein könnten.

Man sehe jedoch nicht wirklich wie die Regierung von Mateusz Morawiecki sowas zustande bringen könnte, bloß weil das Parlament die Richter des Landesrats für Gerichtsbarkeit ernannt hat, der wiederum dem Präsidenten die Kandidaten für die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts vorgeschlagen hat, und dass der Präsident die von ihm angenommenen Kandidaten ernannt hat (ohne diese im Nachhinein abberufen zu können). Was aber deutlich politisch motiviert ist, das sind die Auslegungsfragen des Gerichts von Łódź, des Richters Tuleya aus Warschau, der sieben Richter der Arbeits- und Sozialversicherungskammer des Obersten Gerichts bzw. der anderen polnischen Gerichte, die in letzter Zeit entschieden haben – wie drei militanten Organisationen es ihnen im Mai empfohlen haben –, den Gerichtshof der Europäischen Union mit Auslegungsfragen mit dem einzigen Ziel zu überfluten, die Durchführung der vom Parlament verabschiedeten Gesetze zu blockieren.

Darüber hinaus, indem sie auf die Charta der Menschenrechte gegen ihre eigene Heimat hingewiesen haben (wie die Europäische Kommission es auch tat), handeln diese Richter, als ob sie das Protokoll Nr. 30 für null und nichtig betrachten würden, das dieser Charta beigefügt wurde und deutlich besagt, dass „die Charta […] keine Ausweitung der Befugnis des Gerichtshofs der Europäischen Union oder eines Gerichts Polens oder des Vereinigten Königreichs zu der Feststellung [bewirkt], dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Verwaltungspraxis oder -maßnahmen Polens oder des Vereinigten Königreichs nicht mit den durch die Charta bekräftigten Grundrechten, Freiheiten und Grundsätzen im Einklang stehen.“ Diese Freistellung wurde von London und Warschau bei den Verhandlungen über den Vertrag von Lissabon erhalten. Man sieht heute, wie sehr die beiden Hauptstädte Recht hatten, missbräuchliche Rekurse aufgrund dieser Charta zu befürchten.

Logischerweise sollte der Gerichtshof der Europäischen Union all diese Auslegungsfragen abweisen, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass die Richter in Luxemburg in der Interpretation der europäischen Verträge sehr weit gehen können, um die EU auf den Weg des Föderalismus zu bringen und die Befugnisse Brüssels zuungunsten der Mitgliedstaaten zu erweitern. Ihre Reaktion wird somit von allen Europäern ganz genau zu beobachten sein, denn wenn der Gerichtshof diese Gruppe von polnischen Richtern in offener Rebellion gegen ihre eigene parlamentarische Demokratie Recht geben sollte, dann hätte dies schwerwiegende Konsequenzen bezüglich Souveränität und Demokratie für alle Mitgliedstaaten der EU haben. Wird man sich allmählich in Richtung Diktatur der Richter orientieren oder werden wir – wie Polen sich derzeit darum bemüht – eine immer mehr expandierende dritte Gewalt demokratisch kontrollieren können?


1) Durch ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV soll die Wahrung der einheitlichen Anwendung und Geltung des EU-Rechts sichergestellt werden. Nationale Gerichte können dabei Vorfragen über die Auslegung des EU-Rechts oder die Gültigkeit des Sekundärrechts dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Entscheidet das nationale Gericht in letzter Instanz, so ist es zur Vorlage verpflichtet.

Übersetzt von Visegrád Post.