Von der Redaktion.
Österreich – Das investigative Medienportal Addendum sorgte am 7. Januar in der Früh für großes Aufsehen, denn es veröffentlichte eine Nachricht, die man für gewöhnlich für eine Fakenews halten würde, doch war es keine…
Unsere österreichischen Kollegen des Portals Addendum haben einen regelrechten Skandal enthüllt, und zwar bezüglich der Art und Weise wie manche Unternehmen mit Datenschutz umgehen. Die Österreichische Post – deren Kapital weiterhin indirekt zu 52,9% dem Bund gehört – verkauft seit 2001 Adressen an Mailingsfirmen, die diese benutzen, um Werbesendungen diverser Unternehmen zu adressieren. Das ist allgemein bekannt und beinahe jeder hat es gesetzeskonform – beim Ausfüllen eines Formulars und ohne dies besonders zu beachten – der Post erlaubt – z.B. anlässlich eines Nachsendeantrags.
Was von der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt war – zumindest bis Anfang Januar –, war, dass die Post – außer Name, Vornamen, Adresse, Telefonnummer, Geschlecht und Alter – ebenfalls weitere Informationen und darunter die vermuteten politischen Affinitäten von ca. 2,2 Millionen Menschen abgespeichert hatte. Das erste, was man sich dabei fragt, ist wie die Post überhaupt zu solchen Informationen kommt, worüber man ja nur selten mit dem Postbeamten hinter seinem Schalter spricht… Die Antwort ist ziemlich einfach. Die Post ging von verschiedenen Kriterien aus (Wahlergebnisse in den jeweiligen Zählsprengeln, Umfragen, Statistiken, usw.), erlangte dadurch – durch Wahrscheinlichkeitsberechnungen – zu einer vermuteten politischen Affinität und verkaufte dann die Adressen aufgrund dieser Vermutungen u.a. an politische Parteien, die im Wahlkampf ihre Propagandasendungen optimieren möchten. Da die Post den Sachverhalt nicht dementiert sondern sich dazu bekannte, gilt dieser also als Tatsache.
Zahlreiche Datenschutzexperte betrachten diese Praxis als illegal. So erklärte der Rechtsanwalt Axel Anderl – von der Kanzlei Dorda aus Wien –, dass „wir hier genau im Verbotsbereich sind. Es wird dem Dritten bewusst eine Mutmaßung über die politische Orientierung gegeben, damit dieser seine Werbemaßnahmen zielgerichtet ausüben kann.“
Der Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verfügt allerdings ausdrücklich, dass die Verarbeitung und Verbreitung „personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen […] untersagt“ ist, außer wenn die betroffene Person ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt hat. Und auch in diesem Fall kann die nationale bzw. europäische Gesetzgebung dies ggf. verbieten.
Die Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde, Andrea Jelinek, erklärte am 8. Januar auf Ö1, dass die Behörden entschieden hatten, eine Untersuchung diesbezüglich gegen die Post einzuleiten. Infolgedessen kündigte die Österreichische Post am 9. Januar an, dass sie o.g. Praxis mit sofortiger Wirkung einstelle und möglichst rasch alle Daten in Bezug auf die politischen Affinität ihrer Kunden auch löschen werde.