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Auf dem Weg zu einem konföderalen Europa der Nationen? Entdecken Sie die Präambel für eine zukünftige europäische Verfassung 

Lesezeit: 4 Minuten

Die überzeugten Verfechter der Europäischen Union und ihrer politisch korrekten Doktrin behaupten oft, dass jede Opposition gegen ihren Universalismus eine anachronistische Rückkehr zum Nationalismus, zur Rechten und zum Krieg bedeuten würde, aber die Zahl derer, die konservativen Patriotismus und die gemeinsame Verteidigung der westlichen Identität gegen die zahlreichen Feinde von innen und außen miteinander verbinden möchten, wächst von Tag zu Tag. Die Visegrád-Staaten stehen an der Spitze dieser Bewegung, und es ist daher kein Zufall, dass Polen die Führung übernommen hat, indem es ein neues Projekt zur Reflexion über das Europa der Zukunft gestartet hat. So beauftragte die Vereinigung der konservativen Intellektuellen „Stowarzyszenie Twórców dla Rzeczypospolitej“ unter dem Vorsitz des Europaabgeordneten Zdzisław Krasnodębski (PiS / ERC) den Historiker David Engels, Professor am Instytut Zachodni (einer nach Polen ausgewanderten belgischen Universität) mit der Ausarbeitung einer „Präambel“ für die Verfassung einer künftigen Konföderation europäischer Nationen. Dieser Text, der sich insbesondere von der neuen ungarischen Verfassung inspirieren ließ und dem griechisch-römischen bzw. jüdisch-christlichen Erbe einen hohen Stellenwert einräumt, ist ein Teil der direkten Kontinuität der Ideologie des Hesperialismus, wie sie in David Engelsʼ jüngstem Werk „Renovatio Europae“ entwickelt wurde, an dem insbesondere der ungarische Philosoph András Lánci mitgearbeitet hat. Wenn Europa als Zivilisation in der Welt des 21. Jahrhunderts überleben soll, erfordert es sowohl eine radikale Rückkehr zu den Werten und Traditionen, die es geprägt haben, als auch eine enge Zusammenarbeit zwischen den europäischen Nationen in bestimmten strategischen Bereichen, während der Griff von Brüssel wesentlich abnehmen soll. Die „Präambel“, die sich aus dieser Initiative ergibt, soll ein offenes und einheitliches politisches Programm sowie ein potenzieller Sammelpunkt für die vielen konservativen politischen Parteien sein, die sich mit der Verteidigung des Okzidents befassen, obwohl sie immer noch in verschiedenen politischen Familien im Europaparlament weit verbreitet sind. Wir laden Sie ein, diese Präambel hier zu entdecken:

Präambel zu einer Verfassung einer
Konföderation Europäischer Nationen

(David Engels)

Wir, die Europäer, entscheiden im Vollbewußtsein unserer historischen Verantwortung, uns eine eigene Verfassung zu geben und somit den Einigungsprozeß des Kontinents zum Abschluß zu bringen. Diese Verfassung soll eine Konföderation europäischen Nationalstaaten begründen, die unter Wahrung ihrer Rechte darin übereinstimmen, zum Nutzen aller sowie zum Pflege und Schutz der europäischen Zivilisation eine Reihe gemeinsamer Ziele zu verfolgen, allen voran eine koordinierte Außenpolitik, der Schutz der europäischen Außengrenzen, der Kampf gegen das Verbrechen, der Ausbau der gesamteuropäischen Verkehrsinfrastruktur, die Abstimmung von Normen und Regeln, der Zugang zu natürlichen und strategischen Ressourcen, die Zusammenarbeit im Bereich der Bildung und Forschung und die entsprechende Bereitstellung der nötigen Finanzen.

Diese Einigung soll zwar einen Schlußstrich unter viele Jahrhunderte innereuropäischer Kriege ziehen; sie vollzieht sich aber aus dem Geiste der tiefen inneren Zusammengehörigkeit der europäischen Völker, welche sich trotz aller Zwistigkeiten stets als Teil einer einzigen, gemeinsamen Kultur empfunden haben, welche mehr als die bloße Summe ihrer Teile ist und zur Schaffung eines besonderen und unverwechselbaren Welt- und Menschenbilds geführt hat.

Diese Kultur speist sich aus zahlreichen Quellen, unter denen die alttestamentliche Tradition, das griechische Denken, die römische Staatskunst, die christliche Offenbarung und das Erbe der romanischen, germanischen und slawischen Völker besonders hervorzuheben sind, und trat mit der Herausbildung der geistlichen Hoheit der Kirche und der staatlichen Autorität der seit 800 wiederhergestellten Kaiserwürde erstmals auch institutionell zu Tage. Hierauf entfaltete die europäische Kultur in Mittelalter, Renaissance, Aufklärung und Moderne all ihre inneren Anlagen und öffnete sich gleichzeitig der Welt, mit der sie heute, durch die Verabschiedung einer Verfassung, in eine neue und starke Verbindung treten will.

Im Stolz auf die großen Errungenschaften unserer Vergangenheit gründen wir daher unsere Verfassung auf das positive Bekenntnis zu den Werten unserer Überlieferung  und die Einsicht, daß der Wohlstand und Fortschritt der Gegenwart nur durch die Leistungen unserer Vorfahren möglich war. Daher wollen wir auch die Entwicklung der Zukunft fest in den Wurzeln der Vergangenheit verankert wissen und das uns überantwortete materielle wie immaterielle kulturelle, gesellschaftliche und sittliche Erbe wahren, pflegen und mehren.

Wir Europäer verpflichten uns daher vor Gott und unserem eigenen Gewissen:

  • die Wahrung unseres geistigen wie materiellen Erbes sowie die unabhängige Weiterentwicklung unserer kulturellen Anlagen in Hinsicht auf das eng miteinander verbundene Streben nach Wahrheit, Freiheit und einem guten Leben als die eigentliche Mission unseres Gemeinwesens zu verfolgen;

  • alle mit unserer gewachsenen Lebensart in Übereinstimmung befindlichen Formen religiöser und philosophischer Überzeugung zu tolerieren, insbesondere aber das Erbe der jüdisch-christlichen Tradition und ihrer Anbindung an das philosophische Vernunftdenken, ohne welche unsere europäische Kultur undenkbar wäre, stets zupflegen, zu fördern und fortzusetzen;

  • das menschliche Leben in allen seinen Entwicklungs- und Altersstufen, seiner Würde und seiner unverwechselbaren Individualität als höchstes uns anvertrautes Gut zu betrachten und zu schützen;

  • als ultimative Quelle aller politischen Entscheidungen den demokratisch geäußerten Willen des Volks anzuerkennen und die Interessen der Europäer in ihrer Gesamtheit als wichtigste Leitschnur allen Handelns zu betrachten;

  • die europäischen Nationen und Völker in ihrer Vielheit und Vielfalt als wertvollen und unersetzlichen Ausdruck der vielfältigen Facetten einer gemeinsamen Kultur wertzuschätzen, als Träger des europäischen Gedankens und der europäischen Institutionen anzuerkennen und als autonome politische Einheiten zu respektieren, welche ihre Streitigkeiten fortan ausschließlich auf dem Weg friedlicher Verhandlung und Schlichtung regeln wollen;

  • jederzeit für die Wahrung und Mehrung des Wohlstands, der Sicherheit, der Freiheit, der Ordnung, des Friedens und der Verständigung der europäischen Völker einzutreten;

  • unser Gemeinwesen solchermaßen aufzubauen, daß alle Entscheidungen möglichst subsidiär, das heißt auf der untersten unmittelbar betroffenen und kompetenten Ebene getroffen werden, wobei die Nationen als zentrale Träger der demokratischen Selbstbestimmung und der kulturellen Lebensäußerung Europas zu betrachten sind;

  • unser Zusammenleben als einen Rechtsstaat zu ordnen und hierbei nicht nur ein gleiches und angemessenes Recht für alle zu garantieren, sondern auch das Zustandekommen des Rechts und die Kontrolle über seine Auslegung beständig dem Willen des Volkes zu unterwerfen;

  • die durch die Verbindung von Mann und Frau und die Zeugung gemeinsamer Kinder entstehende natürliche Familie wie auch die hieraus sich ergebenden Rechte und Verpflichtungen als den Grundbaustein der europäischen Gesellschaft zu betrachten und ihr besonderen Schutz zukommen zu lassen, ohne alternative Formen des auf freiwilligem Entschluß beruhenden Zusammenlebens der Menschen zu behindern;

  • die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz sowie die den Geschlechtern aufgrund ihrer naturgemäßen Veranlagung zukommenden besonderen Eigenschaften, Rechten und Pflichten zu garantieren;

  • unsere Nachkommen sowohl im Geiste der uns anvertrauten Überlieferungen und Schätze als auch im Sinne eines stetigen innerlichen wie äußerlichen Selbstübertreffens zu erziehen;

  • die Rechte und Pflichten zu schützen, die sich aus dem Privateigentum ergeben, zugleich aber auch die Chancengleichheit, das Recht auf würdevolle Arbeit, die Unterstützung der Hilfsbedürftigen sowie die Interessen der Allgemeinheit zu sichern;

  • mit unseren Nachbarn und allen anderen Völkern dieser Erde in Frieden und Eintracht leben zu wollen, ganz besonders jenen, mit denen uns positive Erfahrungen und ein gemeinsames historisches Erbe verbinden, dabei aber klar für die Unabhängigkeit, die Interessen, die Sicherheit und das Weiterleben unserer Kultur einzustehen;

  • unsere Verantwortung für unsere Umwelt ernst zu nehmen, und dies nicht nur im Sinne eines bloßen Erhalts des natürlichen Gleichgewichts und eines pfleglichen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen in Europa und auf der ganzen Erde, sondern auch eines moralisch verantwortungsvollen Umgangs mit allen lebenden Wesen.