Ein Verleumdungsprozess, der in Polen von einer älteren Frau angestrengt wurde, erlangte schnell internationale Bekanntheit wegen seiner Thematik: die Rolle der Polen im Völkermord an den Juden in den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten. Das Shoah-Museum in den Vereinigten Staaten antwortete: „Der laufende Prozess in Polen gegen zwei prominente Holocaust-Historiker ist einer von vielen beunruhigenden Trends in der Region und darüber hinaus, wie zum Beispiel die Bemühungen, die Geschichte des Holocaust zu verzerren und die Holocaust-Erziehung zu politisieren“. Ein Tweet, der vom Beauftragten für Holocaust-Angelegenheiten des US-Außenministeriums retweetet wurde, kommentierte: „Wir unterstützen das Holocaust-Museum und andere bei der Aufforderung an Polen und alle Länder, die Holocaust-Forschung zu schützen. Die Einmischung in den akademischen Diskurs hat eine abschreckende Wirkung auf die historische Forschung und die Meinungsfreiheit“. Noch weitergehend, versicherte die Neue Zürcher Zeitung ihren Lesern sogar, dass Polen zu „finsteren kommunistischen Praktiken“ zurückkehre, während der öffentliche Rundfunk in Frankreich darin „staatliche Verdrängung“ sieht.
Man könnte meinen, man befinde sich drei Jahre zurückversetzt, als eine Änderung des polnischen Erinnerungsgesetzes zu starken Spannungen zwischen Polen und Israel geführt hatte, das von den Vereinigten Staaten unterstützt wurde, was Warschau dazu zwang, einen Rückzieher zu machen.
Was jetzt die Emotionen der Menschen aufwühlt, die sich vielleicht nicht die Mühe gemacht haben, sich richtig zu informieren, bevor sie reagieren, ist, dass zwei polnische Historiker aufgefordert werden, eine unterschriebene Entschuldigung per Post an die Nichte eines ehemaligen Bürgermeisters des Dorfes Malinowo in Podlachien zu schicken, den sie in ihrem Buch „Weiter ist noch Nacht“ beschuldigten, während des Krieges Juden an die Deutschen ausgeliefert zu haben.
Während die Forderung nach Schadensersatz in Höhe von 100.000 Zloty (ca. 23.000 €) abgewiesen wurde, gab das Warschauer Landgericht der Verleumdungsklage von Filomena Leszczyńska dem Grunde nach statt. Die alte Dame lebt noch im Dorf ihres verstorbenen Onkels Edward Malinowski, der mehrere Dutzend Juden, die sich im nahe gelegenen Wald versteckt hielten, bei den Deutschen denunziert und das Eigentum einer Jüdin, die ihn um Hilfe bat, gestohlen haben soll. Das behaupten jedenfalls die Autoren dieses Buches, das die polnische Mitschuld an der Shoah anhand von vor Ort gesammelten Beispielen in ausgewählten Bezirken Polens beschreibt.
Frau Leszczyńska wurde in diesem Prozess von der polnischen Anti-Defamierungsliga „Reduta Dobrego Imienia“ unterstützt, einer führenden Organisation u. a. im Kampf gegen die Verwendung des Begriffs „polnische Todeslager“ für die ehemaligen Vernichtungslager des nationalsozialistischen Deutschlands im besetzten bzw. annektierten Polen (wie im Falle von Lagern wie Auschwitz-Birkenau, die in den 1939 an das Dritte Reich angegliederten Gebieten lagen).
Die beiden angegriffenen Historiker Jan Grabowski und Barbara Engelking sind durch ihre Arbeiten zur Shoah international bekannte Persönlichkeiten, was neben der Thematik selbst dazu beitrug, diesem einfachen zivilrechtlichen Verleumdungsprozess, an dem die Staatsanwaltschaft nicht beteiligt war, da es sich um eine Privatanklage handelte, eine unverhältnismäßig große Resonanz zu verleihen.
Justizminister Zbigniew Ziobro, der auch Staatsanwalt ist, äußerte sich nach dem Gerichtsurteil freilich vernichtend: „Die Fakten waren für die Autoren dieses Buches nicht von Bedeutung, weil sie es auf der Grundlage einer vorgefassten These geschrieben haben. Sie suchten nach Argumenten zur Unterstützung einer These, die sie vor dem Schreiben ihrer Arbeit entwickelt hatten. Es gibt wissenschaftliche Veröffentlichungen, die viele weitere historische Manipulationen durch Barbara Engelking und Jan Grabowski nachgewiesen haben.“
Dies ist in der Tat ein gängiger Vorwurf gegen die beiden Autoren, die mit der „neuen polnischen Schule der Holocaust-Geschichte“ verbunden sind, der aber nicht von allen geteilt wird, da die Bruchlinie grob der politischen Rechts/Links-Grenze folgt.
Im vorliegenden Fall entschied das Gericht zu Gunsten der Klägerin, da tatsächlich eine Verleumdung ihres Onkels vorlag. Edward Malinowski hat tatsächlich, wie mehrere Zeugen berichten, sein Leben riskiert, um Juden während der deutschen Besatzung zu schützen.
Malinowski war 1950 nach einem Prozess, von dem heute mehrere Zeugenaussagen im Archiv des Instituts für Nationales Gedenken (IPN) aufbewahrt werden, von jeder Verantwortung für den Tod von Juden freigesprochen worden. Ein jüdischer Überlebender sagte nach dem Krieg: „Als ich in der Nähe von Malinowo untertauchte, gab mir Malinowski Unterschlupf, er gab mir Brot und Speck, wofür ich nichts bezahlte, und er warnte die Juden davor, zu viel herumzulaufen. Die im Wald getöteten Juden [die, deren Tod von Grabowski und Engelgking Malinowski zugeschrieben wurde] wurden von den Förstern von Czarna und Malinowo ausgeliefert. Die Partisanen töteten den Förster von Czarna.“
Andere Zeugenaussagen gingen in die gleiche Richtung. Darunter auch die der jüdischen Frau, die laut Historikern von Bürgermeister Malinowski gestohlen worden sein soll. Estera Drogicka behauptete nach dem Krieg, dass Malinowski sie für einige Wochen in seiner Scheune versteckt hatte und sagte: „er ernährte mich, als ich mittellos war“. Das Ende des Satzes „als ich mittellos war“ wurde in dem Buch gekürzt, in dem Malinowski beschuldigt wird, die Situation ausgenutzt zu haben, um die sogenannte Estera Drogicka zu stehlen.
Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die Bedingungen unter der deutschen Besatzung in Polen besonders hart waren und dass neben dem ständigen Mangel an Lebensmitteln allein die Tatsache, einen Juden zu verstecken oder ihm auch nur zu helfen, mit der sofortigen Hinrichtung des Täters und seines gesamten Haushalts, einschließlich seiner Kinder, bestraft wurde.
Am 12. Januar letzten Jahres hatten die Professoren Jan Grabowski und Barbara Engelking vor dem Warschauer Gericht zugegeben, dass ihnen ein Irrtum unterlaufen war und dass Frau Engelking, die Autorin der fraglichen Passage, unwissentlich die Schicksale zweier Männer mit demselben Namen, Edward Malinowski, zusammengeführt hatte. Jan Grabowski, als Herausgeber des Buches, erklärte, dass er persönlich keinen Zugang zu den Quellen gehabt habe, weil es nicht seine Aufgabe war, dies zu tun. Neben der schriftlichen Entschuldigung bei der Klägerin sind die beiden Historiker daher aufgrund der soeben ergangenen Gerichtsentscheidung verpflichtet, ihren Fehler bei einem etwaigen Nachdruck ihres Werkes zu korrigieren.
Wenn dieser Fehler korrigiert wird – aber erst bei der Neuauflage des Buches – würde das Buch „Weiter ist noch Nacht“ weitere nicht weniger schwerwiegende und infame Fehler enthalten, so eine Reihe von polnischen Historikern. Die vom US-Außenministerium verteidigte Freiheit der Meinungsäußerung und der historischen Forschung verdient es, diskutiert zu werden, ohne das Risiko einzugehen, den Zorn der Welt auf die polnische Regierung zu ziehen. Die in „Weiter ist noch Nacht“ vorgeworfenen Ungenauigkeiten, Fehler und Manipulationen waren Gegenstand mehrerer Publikationen in Polen (wie dieses Buch, das von der Internetseite der IPN heruntergeladen werden kann), in denen sie mit unterstützenden Argumenten und Quellen aufgelistet wurden. Es handelt sich also um eine Debatte unter Historikern, die mit dieser Verleumdungsklage überhaupt nichts zu tun hat. Der Prozess hat jedoch gezeigt, dass das unter der Leitung von Jan Grabowski geschriebene Buch zumindest einen Teil der erhobenen Vorwürfe verdient hat.