Tschechien – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom Donnerstag, 8. April, betrifft zwar nicht die aktuelle Debatte um das Coronavirus, doch diese gibt ihm eine viel größere Tragweite.
Bußgelder bei Nichteinhaltung der Impfpflicht
Die Eltern von fünf tschechischen Kindern hatten gegen die Tschechische Republik geklagt, weil sie von den Behörden ihres Landes mit einer Geldstrafe belegt worden waren, da sie sich geweigert hatten, ihre Kinder impfen zu lassen, während Kindergärten sich aus diesem Grund weigerten, besagte Kinder aufzunehmen. Die Impfung (gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Polio, Röteln, Masern und Mumps) ist in der Tschechischen Republik – wie auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich und teilweise Deutschland – Pflicht.
Risiko der Ausbreitung von Krankheiten
Die Argumentation der tschechischen Regierung, die von ihrem Vertreter Vit Alexander Schorm vertreten wurde, lautete wie folgt:
„Je mehr Eltern sich weigern zu impfen, desto größer ist die Gefahr der Verbreitung von Krankheiten. […] Die Kläger profitieren davon, dass andere die Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung tragen.“
Legitime Ziele des Gesundheitsschutzes
Der EGMR sah jedoch keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in der Tatsache, dass die Impfung in der Tschechischen Republik obligatorisch sei: „Das Gericht stellte fest, dass die von den Klägern beanstandeten Maßnahmen, beurteilt im nationalen Kontext, in einem angemessenen Verhältnis zu den vom tschechischen Staat verfolgten Zielen stehen, nämlich dem Schutz vor Krankheiten, die eine ernste Gefahr für die Gesundheit darstellen“, wobei die tschechische Gesetzgebung „die legitimen Ziele des Schutzes der Gesundheit wie auch der Rechte anderer verfolgt, indem sie feststellt, dass die Impfung sowohl diejenigen schützt, die sie erhalten, als auch diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können“ und somit von der Herdenimmunität abhängen.
„Man kann also sagen, dass die tschechische Gesundheitspolitik im besten Interesse der Kinder ist, die im Mittelpunkt ihres Interesses stehen […] Pflichtimpfungen sind für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich.“
Die Verweigerung der Aufnahme von nicht geimpften Kindern in den Kindergarten sei als „präventive und nicht strafende Maßnahme“ zu betrachten, so die europäische Institution.
Ein Urteil, das einen Präzedenzfall schaffen könnte
Laut dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg ist die Impfpflicht daher ein Menschenrecht. Dieses Urteil – bei langjährig bewährten Impfstoffen nahezu harmlos – könnte in wenigen Monaten einen Präzedenzfall für die so genannten mRNA-Impfstoffe schaffen, deren mittel- und langfristige Nebenwirkungen noch unbekannt sind. Die Impfung von Minderjährigen hat in Mitteleuropa eben begonnen.