Ungarn – Die Mitgliedstaaten sollen bis zum 30. April einen Plan für die Verwendung der Darlehen und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 672,5 Mrd. EUR vorlegen, die die Kommission in den nächsten vier Jahren auf den Finanzmärkten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF), dem wichtigsten Instrument des Europäischen Aufbauplans, aufnehmen wird, um die derzeitige Krise durch die Unterstützung von Reformen und Investitionen zu überwinden.
Im Gegensatz zu Polen, das noch keinen detaillierten Plan vorgelegt hat und gleichzeitig eine Krise seiner Regierungsmehrheit durchmacht, hat die ungarische Regierung am 13. April ein mehr als 400 Seiten umfassendes Dokument veröffentlicht, in dem sie detailliert darlegt, für welche Projekte sie die ca. 16 Mrd. Euro (5800 Mrd. Forint), die sie voraussichtlich bis 2026 in Form von Darlehen und Zuschüssen erhalten wird, im Rahmen der am 19. Februar 2021 in Kraft getretenen RRF verwenden will.
Nach dem Treffen zwischen Ministerpräsident Viktor Orbán und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am Freitag, den 23. April, in Brüssel scheint es, dass Ungarn nur an den von der RRF zugewiesenen Summen in Form von Zuschüssen interessiert sei, sprich an der Hälfte des Gesamtpakets. Diese Position kann dazu führen, dass die ungarische Regierung noch vor dem Stichtag 30. April einen neuen Entwurf vorlegt. In der Zwischenzeit bleibt es wichtig, die allgemeine Logik der RRF zu beschreiben und die Fragen zu erwähnen, die dieser Plan aufwerfen kann.
„Grün und digital“
Zusätzlich zu den 1074,3 Mrd. €, die den Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021-2028 im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmenshttps://ec.europa.eu/info/strategy/eu-budget/long-term-eu-budget/2021-2027_en zugewiesen werden, zielt die RRF darauf ab, die unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden zu beheben, die durch die Bewältigung der Covid-19-Pandemie entstanden sind, und langfristig einen nachhaltigen und integrativen Aufschwung zu gewährleisten, der grüne und digitale Übergänge fördert. Diese Ziele stehen im Einklang mit den Prioritäten der Kommission, dem Europäischen Semester, den vom Rat angenommenen Empfehlungen an die Länder, dem europäischen Grünen Deal und der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021.
Die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen nationalen Pläne sollen mit den Dimensionen dieser Strategie übereinstimmen: ökologische Nachhaltigkeit, Produktivität, Gerechtigkeit und makroökonomische Stabilität.
Im allgemeinen besteht kein Zweifel, dass diese Elemente Teil der Agenda des Weltwirtschaftsforums in Davos und des Konzepts der vierten industriellen Revolution sind.
Die lexikalische Ähnlichkeit der von der Europäischen Kommission und dem Weltwirtschaftsforum veröffentlichten Dokumente – die Worte „grün“, „Klima“, „Resilienz“, „inklusiv“ und „digital“ sind notorisch vorhanden – ist auffällig. Man braucht sich nur die Texte und Reden ansehen, die von den betroffenen Institutionen online gestellt werden, um zu erkennen, dass die begriffliche Nähe zwischen Brüssel und Davos perfekt ist – die Phantasien und Polemiken, die der Gebrauch dieser beiden Worte nebeneinander hervorrufen mag, beeinträchtigen nicht unsere Arbeitsmethode, die einfach darin besteht, die Inszenierungen der in diesen Institutionen arbeitenden Menschen über die Veränderungen, die die „Kovid-19-Krise“ impliziert, zu lesen und zu beobachten. War es falsch, diese Produktionen zu ernst zu nehmen? Haben sich die Autoren zu ernst genommen? Die Geschichte wird es uns zeigen.
In jedem Fall müssen die nationalen Pläne mindestens 37 % der RRF für die Erreichung der Klimaziele und mindestens 20 % für die Digitalisierung aufwenden, was in der Geschichte der Konjunktur- oder Förderpläne offensichtlich beispiellos ist.
In diesem Fall geht der Geist des Plans weit über die bloße Erholung hinaus, da er eindeutig eine neue Ära einleiten soll, die von den Beamten der Europäischen Kommission als „grün und digital“ bezeichnet wird.
Die problematische Natur der nationalen Pläne
Ungarn hat seinen Plan bereits vorgelegt, der folgende Komponenten umfasst:
- Demografie und Bildung
- Modernisierung der Hochschulbildung
- Anpassung des ländlichen Raums
- Wasserwirtschaft
- Grüner und nachhaltiger Verkehrswesen
- Energie (grüne Wende)
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Digitale Reform im Dienste der Wettbewerbsfähigkeit
- Gesundheit
Aus dem Plan geht hervor, dass die Regierung nicht nur ganze Abschnitte dem Klima und der Digitalisierung widmen will, sondern auch Projekte im Bildungs-, Hochschul- und Gesundheitsbereich durchsetzen will, indem sie diese mit Klima- und Digitalzielen abstimmt. Es ist schwer zu erkennen, wie die Mitgliedstaaten dies anders machen könnten, wenn 57 % der zugewiesenen Darlehen und Zuschüsse für die Klima- und Digitalisierungsziele ausgegeben werden sollen. Dies wird unweigerlich zu Absprachen mit den Tatsachen führen, Projekte als grün und digital auszugeben, die gar nicht so grün und digital sind. Die Zuteilung dieses Geldes ist jedoch an eine Ergebnisverpflichtung geknüpft. Mit anderen Worten: Eine Zahlung erfolgt, sobald nachgewiesen ist, dass sie dem ursprünglichen Ziel entspricht – die Kommission sieht zwei Zahlungen pro Jahr bis Ende 2026 vor.
Dieses System von Leistungsanforderungen und Mehrfachzahlungen könnte dazu führen, dass die Mitgliedsstaaten Projekte im Eiltempo durchziehen, während sie bei ihrer wahren grünen und digitalen Berufung „schummeln“. Dies ist, gelinde gesagt, ein ziemlich wackeliger Ansatz, wenn man bedenkt, dass das grundlegende Ziel der Kommission darin besteht, eine neue Generation und Ära zu gestalten, in der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit die Schlüsselwörter sind.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität könnte durchaus die Tür zu systematischer Kurzsichtigkeit öffnen.
Diese technischen und praktischen Aspekte sind unseres Erachtens problematischer als die uralte Debatte über die Rechtsstaatlichkeit, die durch die Vergabe der RRF zwischen Brüssel und Budapest nicht zu kurz gekommen ist. Leider handelt es sich bei dieser Frage der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit den Brüsseler Verhandlungen oft um Tricksereien, um Narrative, die die Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinung ablenken sollen, und offensichtlich um eine ziemlich dreiste Praxis der Doppelmoral. Ungarn hat zudem seine Lex CEU geopfert, um angemessener am Verhandlungstisch sitzen zu können. Aus rein rechtlicher Sicht ist es zudem bedauerlich, dass zwei Themen nur sehr selten angesprochen werden.
Erstens scheint es uns rechtlich kaum erklärbar, dass die Europäische Kommission aufgrund ihrer höchst fragwürdigen demokratischen Legitimation so viele Vorrechte gegenüber Staaten hat, deren Führer durch Wahlen gewählt wurden.
Was die RRF betrifft, wie ist es zu erklären, dass eine nicht gewählte supranationale Struktur direkt auf den Finanzmärkten Mittel aushandelt, für deren Rückzahlung die Staaten dann direkt oder indirekt verantwortlich sind?
Natürlich ist es offensichtlich, dass die Mitgliedstaaten alle eine manchmal zweifelhafte Einstellung zu den Regeln des Rechts haben, die sie eigentlich respektieren sollten, aber die Bürger können, wenn sie wollen, einen direkten Einfluss auf ihre jeweiligen Regierungen haben. Sie haben fast keinen direkten Einfluss auf die Europäische Kommission. Dies ist eine Schlüsselfrage der öffentlichen Finanzen, denn – das darf nicht vergessen werden – die Akzeptanz der Besteuerung durch das Volk ist eine Säule der parlamentarischen Demokratie.
Zweitens ist es vielleicht noch problematischer, dass innerhalb der europäischen Institutionen den Folgen der seit mehr als einem Jahr im Rahmen des „Kampfes gegen das Covid-19“ ergriffenen Maßnahmen für die Freiheiten und die Rechtsstaatlichkeit keine Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Machen die Entwicklungen seit März 2020 nicht den Blickwinkel anekdotisch, unter dem Rechtsstaatlichkeitsfragen in Brüssel, Budapest und Warschau seit mehreren Jahren diskutiert werden?
Da die Art und Weise, wie das Thema Rechtsstaatlichkeit von Brüssel und Budapest angegangen wird, technisch wenig relevant ist, bleibt offen, was Kommission und Rat der ungarischen Regierung tatsächlich vorwerfen.
Empfehlungen an Ungarn
Die nationalen Pläne sollen auch die länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigen, die vom Rat ausgesprochen und von der Kommission validiert wurden. Im Falle Ungarns konzentrieren sich die Empfehlungen auf die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems, die Arbeitslosenunterstützung und den verstärkten Wettbewerb im öffentlichen Auftragswesen.
Der „Mangel an medizinischen Fachkräften“ in Ungarn, auf den der Rat in seinen Empfehlungen hinweist, ist eine direkte Folge der Binnenmarktregeln, die ungarische medizinische Fachkräfte in westeuropäische Mitgliedsstaaten abgeschöpft haben. Solange letztere die Politik verfolgen, ihre Budgetkürzungen durch die Anwerbung von Gesundheitspersonal aus dem Osten auszugleichen, wird sich die Situation des ungarischen Gesundheitssystems – und im weiteren Sinne auch die der anderen Länder der Region – kaum verbessern. Nur ein West-Ost-Aussetzer-Effekt, d.h. eine Verlagerung des wirtschaftlichen Zentrums nach Osten, würde die Situation verändern. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Szenario mittelfristig eintritt, geht selbst in der aktuellen Situation gegen Null.
Aber vielleicht sind der Rat und die Kommission nicht so heuchlerisch, wenn sie Ungarn auffordern, mehr Fachkräfte im Gesundheitswesen auszubilden. Ist es so, dass noch mehr dieser Arbeitskräfte in den Westen gehen?
Darüber hinaus fördert die Reform des ungarischen Gesundheitswesens im letzten Herbst – die zum Ende der Schmiergelder und zu einer Erhöhung der Ärztegehälter führte, die die Regierung aus dem RRF finanzieren will – die „Abwanderung“ von Gesundheitspersonal in das private, kostenpflichtige Gesundheitssystem. Die europäischen Institutionen und die ungarische Opposition haben diesen Aspekt der Reform nicht kritisiert, der jedoch angesichts der finanziellen Situation der ungarischen Haushalte, die es den meisten von ihnen unmöglich macht, sich an eine private Pflege zu wenden, nicht in die Richtung einer anderen Empfehlung des Rates zu gehen scheint: „den Zugang zu qualitativ hochwertigen präventiven und primären Gesundheitsdiensten zu verbessern“.
Seit 2010 hat sich die ungarische Regierung konsequent geweigert, ihre Wirtschaftsphilosophie in Bezug auf das Arbeitslosengeld zu ändern, das in Ungarn nach wie vor niedrig und kurzlebig (drei Monate) ist, und den Wert der Arbeit in den Mittelpunkt ihres politischen Projekts gestellt. Es gibt offensichtlich menschliche Faktoren, die bei diesem Thema eine Rolle spielen, insbesondere seit März 2020, aber es ausschließlich unter dem Gesichtspunkt dieser Faktoren zu behandeln, führt zu nichts. Setzen sich der Rat und die Kommission für die Ausweitung der Rechte bei Arbeitslosigkeit ein, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Rechte zeitlich begrenzt sind, d.h. sie enden mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags? Nichts ist weniger sicher. Denn wenn man einen Job sucht, muss man etwas zu finden haben. Alles deutet jedoch darauf hin, dass die vom Weltwirtschaftsforum angesprochenen „nicht resilienten Arbeitsplätze“ nicht nur vorübergehend auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind, sondern irgendwann zu einem großen Teil verschwinden könnten.
Wie kann man dies nicht als das Tor zur Einführung eines universellen Einkommens sehen?
Im Moment ist die ungarische Regierung gegen diese Maßnahme, während einige Oppositionsparteien ihre Einführung fordern. Erinnern wir uns kurz daran, dass dieses Einkommen darin besteht, Menschen ohne zeitliche Begrenzung oder Bedingung der Arbeitssuche zu bezahlen, d.h. sie dafür zu bezahlen, dass sie zu Hause bleiben. Dies ist ein fragwürdiger Ansatz, wenn wir den menschlichen Faktoren Bedeutung beimessen…
Was den Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe betrifft, so beziehen sich der Rat und die Kommission offensichtlich auf die Tatsache, dass die ungarische Regierung in der Vergangenheit Infrastrukturprojekte an regierungsnahe Unternehmen vergeben hat. Das Ziel des Rates, das Angebot an Infrastruktur durch Wettbewerb zu diversifizieren, erscheint lobenswert. Dieser Wunsch stößt jedoch auf große Hindernisse, die durch den aktuellen Kontext nur noch verstärkt werden.
Die Tatsache, dass Darlehen und Zuschüsse an eine Ergebnisverpflichtung geknüpft sind und aus mehreren Zahlungen bestehen, ist ein Aufruf zur Projektverpackung und Eile. Transparente Ausschreibungen sind ein langsamer Prozess, wie alles, was auf Rechtsstaatlichkeit Wert legt. Hinzu kommt, dass abgesehen von der ersten Rate (13 % der RRF – die in den meisten Fällen zur Finanzierung der im Jahr 2020 beschlossenen nationalen Haushaltserweiterungen verwendet wird) die Zahlungen nicht frontal erfolgen, sondern erst dann, wenn Garantien für das Ergebnis der Projekte gegeben wurden. Wir sollen uns hier an einige Realitäten erinnern, die der theoretische Ansatz des freien und unverfälschten Wettbewerbs nicht zu erkennen erlaubt.
Die „Covid-19-Krise“ hat die Erstickung des Kleinunternehmertums nur beschleunigt – und wird sie vielleicht sogar vollenden. Dies zeigt sich in Ländern wie Frankreich und Deutschland. Wir überlassen es den Lesern, sich vorzustellen, wie es in kleineren Volkswirtschaften, wie z.B. in Ungarn, aussieht. In Ungarn war das Unternehmertum schon immer eine Tätigkeit, die ohne die Unterstützung mehr oder weniger mächtiger politischer Relais nicht ausgeübt werden kann, was unter anderem erklärt, warum die Kultur des Unternehmertums fast nicht vorhanden ist und warum die Inhaber des nationalen Kapitals oft der Konsolidierung der politischen Macht dienen. Diese Realität geht weit über politische Spaltungen hinaus und ist zu beklagen, aber theoretische Aussagen über einen freien und unverfälschten Wettbewerb sind sicher keine Lösung für dieses Problem. Wer in Ungarn wird Garantien für Projekte vorlegen können, die mit der Zustimmung der Behörden zur Erfüllung einer Ergebnisverpflichtung verbrämt werden können? Die Frage zu stellen heißt, sie zu beantworten. Die europäischen Institutionen und die ungarische Opposition kritisieren die Korruption, aber sie benennen nie die Faktoren, die die Korruption verursachen – die sich nicht in den üblichen Erklärungen der Käuflichkeit der menschlichen Natur oder dem Wunsch nach Machterhalt zusammenfassen lassen. Das RRF-System ist eine offene Tür für alle Praktiken, die die Kommission und der Rat verurteilt haben.
Diese Institutionen scheinen sich nicht um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der RRF zu kümmern.
Die wirtschaftliche und soziale „Logik“ der RRF
Die RRF steht unter dem Vorbehalt der Annahme des Eigenmittelbeschlusses (Decision on Own Ressources) durch alle Mitgliedstaaten. Diese Fazilität beruht auf einer Logik der Ausgabe neuer Schulden und weckt daher bei den Sparsamen (Deutschland und den nördlichen Ländern) weniger Vorbehalte als die Logik des gemeinsamen Rückkaufs bestehender Schulden, gegen die im vergangenen März eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karslruher eingereicht wurde.
Die Rückzahlung der im Rahmen der RRF aufgenommenen Kredite durch die Mitgliedstaaten ist für den Zeitraum 2028-2058 vorgesehen, und angesichts des derzeitigen Zustands der europäischen Volkswirtschaften bleiben wir skeptisch, ob die Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, diese Schulden zu bedienen, ohne dass dies zu einer weit verbreiteten Verarmung führe. Selbst wenn Ungarn beabsichtigt, diese Kredite abzulehnen und Subventionen vorzuziehen, wird es auf die eine oder andere Weise von dieser massiven Mission der Neuverschuldung betroffen sein.
Die Kommission rechnet mit einer wirtschaftlichen Erholung, die neue Ressourcen bereitstellen wird. In Wirklichkeit haben die Kommission und die Europäische Zentralbank seit der Krise von 2008 einen Weg eingeschlagen, der wenig mit einem Krisenbewältigungsansatz zu tun hat – die „Covid-19-Krise“ scheint diese Entwicklung beschleunigt zu haben.
Die Logik, die hier am Werk ist, verwechselt Geldschöpfung mit Vermögensbildung. Tatsächlich haben sich die Länder der Europäischen Union (mit Ausnahme Schwedens) und die USA im Gegensatz zu den Ländern in der chinesischen Einflusszone dafür entschieden, das Covid zu monetarisieren, d.h. die Geldmenge zu erhöhen, um die restriktiven Maßnahmen zu finanzieren, die bereits seit über einem Jahr in Kraft sind.
Es gibt nichts Verabscheuungswürdigeres, als zu versuchen, diese Erhöhung der Geldmenge als automatische Vermögensbildung auszugeben. Mit anderen Worten: Es gibt keine unmittelbare Anpassung in der Realwirtschaft, wenn eine Anpassung in der Finanzsphäre vorgenommen wird. Dies könnte mechanisch zu einer konsequenten Schwächung der Währungen von Ländern führen, die massiv gedruckt haben, im Vergleich zu denen von Ländern, die sich entschieden haben, nicht zu drucken. Die Bürger der Europäischen Union würden dann unter den Folgen in Form einer ungünstigen Entwicklung der relativen Preise leiden. Zu den Auswirkungen dieser geld- und haushaltspolitischen Entscheidungen empfehlen wir, die Arbeit zu konsultieren, die das französische Institut des Libertés seit mehreren Jahren leistet.
Seit Mario Draghis „Whatever it takes“, als er noch EZB-Chef war, vor einem Jahr von Präsident Macron mit seinem „Quoiqu’il en coûte“ (Koste, was es wolle) aufgegriffen wurde, ist die massive Geldspritze (die „Bazooka“) die Regel, und ihre Auswirkungen auf die Realwirtschaft sind minimal. Alles scheint gut zu sein, um die Finanzmärkte auf einem Niveau zu halten, das nicht mehr der Realität entspricht.
Wir sind in einem Regime administrierter Preise angekommen, in dem der Markt keine Rolle mehr spielt, da die Preise nicht mehr einem zugrunde liegenden Wert entsprechen. Das beste Beispiel für dieses Abdriften ist zweifellos die Existenz von Negativzinsen, was ganz einfach das Verschwinden der Vergütung des Risikos und damit des Unternehmertums und letztlich der Schaffung von Wohlstand bedeutet.
Negative Zinssätze zu akzeptieren bedeutet, die Zukunft für sicherer zu halten als die Gegenwart, was sehr gut zur aktuellen Logik des Allesverstehens, des Verfolgens und der Kontrolle passt. Der europäische Grüne Deal legt auch den Grundstein für eine Taxonomie des wirtschaftlichen und sozialen Verhaltens, für ein System des grünen Sozialkredits, in dem das ideologische Kriterium gegenüber der realen Schaffung von Wohlstand überwiegt. Das Grundeinkommen ist das perfekte Beispiel für eine Geldschöpfung ohne reales Gegenstück.
Manche werden in diesen Elementen eine gut eingeleitete Sowjetisierung unserer europäischen Gesellschaften sehen, deren Wahrscheinlichkeit, gegen die Wand der Realität zu prallen, von Tag zu Tag wächst, da mit Falschgeld gedopte Systeme noch nie eine große Überlebensfähigkeit gezeigt haben.
„Die Leute tun so, als würden sie arbeiten, und wir tun so, als würden wir sie bezahlen.“ Leonid Breschnew
„Ordnung ohne Freiheit führt irgendwann zu einer Gegenreaktion.“ Henry Kissinger