Rumänien – Das Amtsgericht im siebenbürgischen Kronstadt (Brassó/Brașov) hat gestern (10. Juni) entschieden, dem vierten Antrag auf bedingte Freilassung der beiden Szekler Aktivisten István Beke und Zoltán Szőcs stattzugeben, die 2018 zu fünf Jahren Haft wegen „Terrorismus“ verurteilt wurden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die rumänische Staatsanwaltschaft noch in Berufung gehen kann.
Fünf Jahre Haft für ein paar… Kracher
Am Ende eines Verfahrens, das vor drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt und die Empörung sowohl der ungarischen Gemeinde in Siebenbürgen als auch der Behörden in Budapest hervorgerufen hatte und über das die Visegrád Post berichtet hatte, hatte das Oberste Gericht Rumäniens am 4. Juli 2018 István Beke und Zoltán Szőcs, zwei siebenbürgische Aktivisten der ungarischen irredentistischen nationalistischen Bewegung HVIM (Jugendbewegung der 64 Komitate) zu fünf Jahren Haft „wegen terroristischer Handlungen und Anstiftung zu terroristischen Handlungen“ verurteilt. Sie wurden beschuldigt, einen Bombenanschlag während der Parade anläßlich des rumänischen Nationalfeiertags in Szekler Neumarkt (Kézdivásárhely/Târgu Secuiesc), im Herzen des Szeklerlandes – eines Gebiets Siebenbürgens mit großer ungarischsprachiger Mehrheit – am 1. Dezember 2015 geplant zu haben, was nie bewiesen wurde, da sich der „Sprengstoff“, den die rumänische Polizei in István Bekes Wohnung fand, als bloße Feuerwerkskörper herausstellte. In erster Instanz hatte das Bukarester Gericht zunächst übrigens die meisten Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft für unbegründet befunden.
Diese verspätete Beschwichtigungsmaßnahme, die schließlich die Haftstrafe dieser beiden lokalen Figuren der magyarischen Szene in Siebenbürgen um sieben Monate reduzierte, wird u.U. etwas zur Beruhigung der Gemüter in einer Region beitragen, in der ethnische Spannungen zwischen Magyaren und Rumänen immer noch regelmäßig vorkommen.