Tschechien – Nachdem die Abgeordnetenkammer am 18. Juni dem Text zugestimmt hat, hat nun auch der tschechische Senat dafür gestimmt, das Recht auf das Tragen von Waffen zum Zweck der Selbstverteidigung bzw. der Verteidigung anderer in die Charta der Grundrechte und -freiheiten aufzunehmen, die ein integraler Bestandteil der Verfassung ist.
Sich selbst zu verteidigen ist ein Grundrecht
Die tschechische Verfassung wird daher nun garantieren, dass
„das Recht, das eigene Leben oder das Leben eines anderen Mannes oder einer anderen Frau zu verteidigen, auch mit Hilfe einer Waffe, unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen garantiert ist“.
„Der Vorschlag hat nicht nur symbolischen Charakter, sondern kann auch als Versicherung für die Zukunft dienen“, so Senator Martin Červíček (ODS, konservativ), der die von beiden Kammern angenommene und von Abgeordneten der ODS und SPD (Opposition) sowie der Regierungspartei ANO (Liberale und Zentristen) unterstützte Änderung befürwortete.
Das Recht, Waffen zur Selbstverteidigung zu tragen, darf in der Tschechischen Republik nicht mehr durch allgemeines Recht eingeschränkt werden. Die Verfassungsänderung muss noch von Präsident Miloš Zeman verabschiedet werden, der sich jedoch u.U. nicht dagegen wehren kann, da sein Vetorecht nicht für Verfassungstexte gilt.
Eine Volksinitiative
Die Initiative für diese Verfassungsänderung ging von einer Petition aus, die von Jägern und anderen Waffenbesitzern initiiert wurde. Sie sammelte landesweit 102.000 Unterschriften und folgte den Versuchen der Europäischen Kommission – im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus – den Besitz von Schusswaffen – auch legal – einzuschränken. Die Terroranschläge von 2015 und 2016 waren ausschlaggebend für die Abstimmung über dieses Gesetz.