Weißrussland/Polen – Am Sonntag, den 12. September, wurde Makary Malachowski, ein weißrussischer Oppositioneller, der mit einem humanitären Visum nach Polen geflohen war, von der polnischen Polizei in der Stadt Piaseczno (im Süden des Großraums Warschau) festgenommen. Kurz darauf wurde er freigelassen, aber dieses Missgeschick erinnerte ihn daran, dass Minsk einen langen Arm hat.
Versuchter politischer Mißbrauch von Interpol?
Wie der polnische Innenminister Mariusz Kamiński am Montag, den 13. September, auf Twitter erklärte, erfolgte die Verhaftung aufgrund einer Interpol-Warnmeldung der weißrussischen Behörden:
„Die gestrige Verhaftung eines weißrussischen Staatsbürgers in Piaseczno ist das Ergebnis eines neuen Versuchs des weißrussischen Regimes, die ‚rote Notiz’ von Interpol politisch zu nutzen […]. Bereits im Juli habe ich mich an die Behörden im Interpol-Hauptquartier gewandt und auf die Notwendigkeit von Änderungen in diesem Bereich hingewiesen.“
Nach den Regeln von Interpol,
„ist Eine ‚rote Notiz’ (red notice) ist ein Ersuchen an Strafverfolgungsbehörden in aller Welt, eine Person ausfindig zu machen und vorläufig festzunehmen, bis sie ausgeliefert wird.“
Vorgetäuschte Ausschreibungen gegen Oppositionelle?
Die belarussischen Behörden haben offenbar unternommen, Scheinausschreibungen gegen bestimmte Oppositionelle vorzunehmen, die im Ausland Zuflucht gesucht haben, was einen Missbrauch der Interpol-Dienste darstellt und zur Verhaftung der betreffenden Personen in dem Land führt, in dem sie Zuflucht gefunden haben. So erklärte das Warschauer Polizeikommando in einer Pressemitteilung: „Unabhängig vom Aufenthaltsland einer von Interpol gesuchten Person sind die Strafverfolgungs- und Justizbehörden gemäß den internationalen Verpflichtungen gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, die unter anderem darauf abzielen, den Grund für das Ersuchen zu ermitteln und weitere Entscheidungen zu treffen. In jedem Land würden ähnliche Maßnahmen von den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt und würden auch fast gleich aussehen, da die rote Notiz unter anderem die Verpflichtung zur Festnahme einer Person impliziert.“
Die Entscheidung, ob ein Auslieferungsverfahren eingeleitet wird oder nicht, liegt dann bei der Justizbehörde.