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Slowenien – Nach den Zusammenstößen vor zwei Wochen, bei denen neun Menschen (darunter acht Polizisten) verletzt wurden, demonstrierten am Mittwoch, dem 29. September, erneut mehrere tausend Menschen in der slowenischen Hauptstadt Laibach (Ljubljana) gegen die von der Regierung verhängten sanitären Beschränkungen.

Mehrere tausend Demonstranten auf den Straßen von Laibach

Die Demonstration begann im Stadtzentrum und verlagerte sich dann auf die Ringstraße, wo die Demonstranten begannen, den Verkehr zu blockieren. Die Polizei forderte die Auflösung der Demonstration und setzte Wasserwerfer und Tränengas ein, als die Menge sich weigerte, dem nachzukommen und zum Fernsehhaus in die Innenstadt zurückkehrte.

Die Demonstranten – unter ihnen der Vater eines zwanzigjährigen Mädchens, das vor einigen Tagen an den Folgen einer Impfthrombose gestorben ist – forderten den sofortigen Rücktritt der Regierung und die Aufhebung der sanutären Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie.

Polizeigewerkschaft appelliert gegen obligatorischen Gesundheitspass

Am Donnerstag, den 30. September, blieb die Lage in der Nähe des Verfassungsgerichts im Zentrum von Laibach angespannt, wobei das Gebäude von der Bereitschaftspolizei geschützt wurde. Die Richter prüfen eine von der Polizeigewerkschaft eingereichte Klage über die Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Regierungsverordnung, mit der ab dem 1. Oktober die Pflicht zur Vorlage eines Gesundheitspasses im öffentlichen Dienst eingeführt wurde. Der Anwalt der Gewerkschaft, Nataša Pirc Musar, wird von der Tageszeitung Delo zitiert: „Das Ziel des Staates, das Virus einzudämmen, ist völlig legitim, aber solche Maßnahmen werden nicht durch Dekrete, sondern durch Gesetze geregelt. […]

Ich bin nicht gegen das Impfen, aber ich bin für die Rechtsstaatlichkeit.“

Ein Argument, das sein Kollege Mitja Pavčič bereits gegenüber derselben Zeitung erläutert hatte: „Nur ein Gesetz kann die Art und Weise vorschreiben, in der die Menschenrechte und Grundfreiheiten auszuüben sind, wenn die Verfassung dies vorsieht oder wenn die Natur eines bestimmten Rechts oder einer bestimmten Freiheit dies erforderlich macht.

Die Verfassung besagt, dass niemand gezwungen werden darf, sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen, es sei denn, dies sei gesetzlich vorgesehen.

Das Gesetz über übertragbare Krankheiten schreibt nicht vor, dass eine bestimmte Personengruppe, wie z.B. Angestellte des öffentlichen Diensts, als Voraussetzung für die Beschäftigung geimpft werden muss.

Es ist daher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Regierung solche Verpflichtungen und Konsequenzen per Dekret auferlegt.