Ungarn/EU – Nach dem erneuten Sieg von Viktor Orbáns Fidesz bei den Parlamentswahlen am 3. April wurde es bereits erwartet, nun ist es soweit. Wie der EU-Kommissar für Haushalt und Verwaltung, Johannes Hahn, am Mittwoch, den 27. April, auf Twitter bekannt gab, hat die Europäische Kommission den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gegen Ungarn ausgelöst:
Budapest muss nun die Fragen der Kommission beantworten
„Heute hat die Europäische Kommission ihre erste Notifizierung im Rahmen der Verordnung über die allgemeine Konditionalität veröffentlicht.
Ungarn wird nun aufgefordert, auf die Bedenken der Europäischen Kommission einzugehen.
Im Rahmen unserer Pflicht, den Haushalt der Europäischen Union zu schützen, prüft die Europäische Kommission weiterhin alle Mitgliedstaaten im Rahmen dieses Instruments“. Es ist übrigens zu bemerken, dass der deutsche grüne Europaabgeordnete Daniel Freund – der sich ganz besonders gegen Ungarn engagiert – kaum sechs Minuten später darauf antwortete und Johannes Hahn (EVP) gratulierte.
„Probleme, die die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn verletzen könnten“
Die Vizepräsidentin der Kommission, Věra Jourová, – seit langem im offenen Konflikt mit den ungarischen Behörden – hatte ihrerseits wenige Minuten zuvor – ebenfalls auf Twitter – erklärt:
„Heute schicken wir ein Notifizierungsschreiben an Ungarn, um das Verfahren der Haushaltskonditionalität offiziell zu aktivieren.
Wir haben Probleme festgestellt, die gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn verstoßen und den EU-Haushalt beeinträchtigen könnten.
Ungarn muss auf unsere Bedenken eingehen und Korrekturmaßnahmen vorschlagen“.
„Eine systemische Unfähigkeit der ungarischen Behörden, gesetzeswidrige Entscheidungen zu verhindern“
Laut einer internen Notiz der Europäischen Kommission, die am 27. April von Politico zitiert wurde, ist Brüssel der Ansicht, dass es „vernünftige Gründe“ für die Annahme gebe, dass die strukturellen Probleme in Ungarn – „systemische Unregelmäßigkeiten, Mängel und Schwächen bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – […] auf Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit hindeuten“. Laut der Europäischen Kommission,
würden „diese Fragen und ihre Wiederholung im Laufe der Zeit auf eine systemische Unfähigkeit, ein Versagen oder einen Widerwillen der ungarischen Behörden hindeuten, Entscheidungen zu verhindern, die gegen geltendes Recht verstoßen“.
In der Praxis zielt dieses Verfahren, das noch mehrere Monate dauern kann, bevor Zwangsmaßnahmen gegen die Behörden in Budapest ergriffen werden, letztendlich darauf ab, einen bestimmten Teil der EU-Gelder, die Ungarn zugewiesen wurden, einzubehalten, wenn das Land die Forderungen der Kommission nicht erfülle sollte.