Polen/EU – Während Polen seit dem Beginn der russischen Aggression gegen die Ukraine am 24. Februar de facto an vorderster Front steht, um die ukrainischen Flüchtlinge aufzunehmen, von denen es – laut den neuesten Zahlen des UNHCR vom 11. April – bereits 2.645.877 aufgenommen hat, was 57% aller aufgrund des Krieges aus ihrer Heimat geflohenen Ukrainer entspricht – was etwa 7% seiner eigenen Bevölkerung entspricht –, hat nun die Europäische Union beschlossen, die EU-Finanzmittel für Warschau um 69 Millionen Euro zu kürzen.
Polen nimmt 2,6 Millionen ukrainische Flüchtlinge auf…
Während Polen in einem Elan von Großzügigkeit gegenüber seinen Nachbarn, deren beispiellose finanzielle Kosten bereits über zwei Milliarden Euro betragen, aufgrund der Notlage hilft, wo es nur kann, wenden die EU-Beamten in Brüssel – statt mitzuhelfen – das „Recht“ an und treiben die ausstehende Geldstrafe für die Nichtbefolgung des EUGH-Urteils wegen der Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichtshofs ein. Diese finanzielle Strafe kommt noch zu dem Abzug der – ebenfalls unbezahlten – Geldstrafe wegen des Streits um den Turów-Tagebau hinzu, den Polen und Tschechien vor etwas mehr als zwei Monaten allerdings gütlich beigelegt haben.
… und die EU treibt 69 Millionen Euro an umstrittenen Geldstrafen ein
Im Gespräch mit dem Sender Radio Plus erklärte der stellvertretende polnische Ministerpräsident und Vorsitzende der PiS, Jarosław Kaczyński diesbezüglich:
„Wir haben es mit einer Art Wahnsinn zu tun. […] Es gibt hier einen Krieg. Die Rolle Polens in diesem Krieg ist bekannt, und hier werden wir dafür bestraft, dass wir keine Entscheidung getroffen haben, die uns extrem schaden würde,
irrational und […] ohne jegliche konventionelle Grundlage ist. […] Es gibt hier zwei Dinge. Es gibt die Frage des KPO [NextGenerationEU Aufbaufonds, AdR.] im Allgemeinen und es gibt die Frage der Ablehnung dieser Geldstrafen, die im Vergleich zum KPO kleine Summen sind, also handelt es sich hier um eine Sturheit, die partout strafen will. […] Diese Entscheidung wurde, ich wiederhole, auf der Grundlage der Verordnung des EUGH getroffen, bei der es sich nicht um einen Akt handelt, der von einem Organ beschlossen wurde, das gemäß den Verträgen Beschlüsse fassen darf. […]
Es handelt sich um eine völlig rechtswidrige Entscheidung, und wir haben es hier hauptsächlich zum einen mit einer Fortsetzung dieser antipolnischen, hasserfüllten antipolnischen Haltung zu tun,
und, zum anderen,
mit einer Fortsetzung dieses sehr gefährlichen Phänomens zu tun, nämlich der Ablehnung des Gesetzes, unter völliger Missachtung des Rechts und der Verträge der Europäischen Union“.
Darüber hinaus wird auch die Auszahlung der Gelder, die Polen im Rahmen des NextGenerationEU-Aufbaufonds zustehen, weiterhin von der Europäischen Kommission blockiert.