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„LGBT-Rechte“, der neue Angriffswinkel der EU gegen Polen und Ungarn

Lesezeit: 3 Minuten

Polen/Ungarn – Ob beim Thema Migranten, Rechtsstaatlichkeit, Homosexualität usw., einigen Personen in der EU-Führung scheint es ein einziges Anliegen zu sein, ihre „progressistische“ Vision allen Ländern der Union um jeden Preis aufzuzwingen, insbesondere den überwiegend konservativen Ländern Ungarn und Polen. Nun ist das Thema der sogenannten „LGBT-Rechte“ wieder auf der Tagesordnung.

„Der Ombudsmann ist die letzte Bastion“

In einem am Dienstag, den 9. März, von der polnischen Tageszeitung Dziennik Gazeta Prawna veröffentlichten Interview griff die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Werte und Transparenz, Věra Jourová, erneut die polnische Regierung von Mateusz Morawiecki an. In einem Überblick über die Konflikte zwischen Brüssel und Warschau, oder besser gesagt über die verschiedenen Angriffswinkel der EU auf Polen, begann Jourová mit dem Thema des Ombudsmanns: „Einige polnische Experten [Oppositionsabgeordnete] sagen mir, dass

der Ombudsmann die letzte Bastion ist, auf die sich diejenigen verlassen können, die eine ehrliche Behandlung ihres Falles, frei von Vorurteilen und vom Einfluss des politischen Diskurses, suchen. Deshalb habe ich mich entschlossen, mich in diesem Fall zu engagieren, indem ich einen Brief an die polnischen Behörden geschickt habe,

sagte sie und erinnerte beiläufig daran, dass ihrer Ansicht nach das europäische Recht in jedem Fall Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten habe – als ob letztere keine souveränen Staaten mehr wären, sondern bloße Bundesstaaten (wie etwa Bayern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland). Diese Frage erlaubt es ihr, das Thema der Rechtsstaatlichkeit anzusprechen – von der Brüssel eine andere Vorstellung hat als bestimmte Mitgliedstaaten, denen die Kommission ebenfalls ihre Ansichten aufzudrängen versucht: „Wenn ich manchmal gefragt werde, wie man das Problem der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn lösen kann, weise ich auf die Instrumente hin, die der Kommission zur Verfügung stehen“, „Instrumente“, die sie sich rühmt, bereits eingesetzt zu haben:

„Wir haben bereits die Werkzeuge, um in solchen Situationen zu reagieren. Letztes Jahr wurden Mittel für sechs polnische Gemeinden gesperrt, die solche Beschlüsse hatten.

Dies ist eine verbindliche Regelung. Die EU-Gelder fließen in nicht-diskriminierende Projekte“, erklärte sie, räumte aber in der derzeit im Fokus stehenden Frage der Abtreibung – die sie ebenfalls als „Recht“ betrachtet – gewisse Grenzen ihrer Kompetenzen ein: „Die Demonstrationen werden durch Gesetze verursacht, für die die EU nicht zuständig ist. Ich kann keine Untersuchung in dieser Sache einleiten. Und ich sage das mit Bedauern, denn als Frau des 21. Jahrhunderts muss ich sagen, dass das Abtreibungsgesetz in Polen nicht gegen Abtreibung ist, sondern gegen Menschen, Frauen und Männer“, so Jourová.

„LGBTIQ-Rechte sind Menschenrechte“

In diesem Zusammenhang wird sich die nächste Plenarsitzung des Europäischen Parlaments mit dem Thema LGBTIQ-„Rechte“ in Polen und Ungarn befassen. Die Abgeordneten werden unter anderem über einen parlamentarischen Antrag debattieren, der die polnischen Erklärungen von „LGBTI-freien Zonen“ verurteilt – eine allerdings ungenaue Bezeichnung, da sich zwar etwa hundert polnische Gebietskörperschaften (Gemeinden oder Kreise) als „frei von LGBT-Ideologie“ erklärt haben, Sie haben sich aber nicht zu „LGBT-freien Zonen“ erklärt, wie der polnische Europaabgeordnete Patryk Jaki (PiS) kürzlich in einem Interview mit dem Magazin wPolityce erinnerte. Diesbezüglich sagte ein Vertreter der Grünen-Fraktion insbesondere:

„Jeder sollte die gleiche Freiheit genießen, seine sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, seinen Geschlechtsausdruck und seine sexuellen Merkmale zu leben und öffentlich zu zeigen, ohne Angst vor Diskriminierung oder Verfolgung […]. LGBTIQ-Rechte sind Menschenrechte.

Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sind Rechte, die in den EU-Verträgen und in der Charta der Grundrechte verankert sind“. Während der maltesische sozialdemokratische Europaabgeordnete Cyrus Engerer erklärt, dass „wir mit dieser Resolution das Anprangern der grausamen Schaffung von ‚LGBTI-freien Zonen’ in Polen unterstützen wollen, eine Aktion, die Europa in seine dunkelsten Zeiten zurückzubringen droht. […]

In diesem Beschluss fordern wir den Rat und die Kommission auf, gegen jede Regierung vorzugehen, die gegen diese EU-Werte verstößt, und alle Versuche anzuprangern, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu diskriminieren, ob in Polen, Ungarn oder anderswo in der EU.“

„Freiheit für alle LGBTIQ-Menschen ist in der EU noch keine Tatsache“

Die deutsche grüne Europaabgeordnete Theresa (Terry) Reintke, Co-Vorsitzende der „LGBTI Intergroup“ (sic) im Europäischen Parlaments, geht sogar noch weiter und sagt, das Parlament müsse „die Europäische Union zu einer LGBTIQ-Freiheitszone machen. In allen Fraktionen setzen wir ein starkes Zeichen gegen Hass und Hetze und öffnen die Tür für EU-weite Initiativen zu Freiheit, Gleichheit und Vielfalt. Leider ist die Freiheit für alle LGBTIQ-Menschen in der EU noch keine Tatsache. Deshalb werden wir nicht aufhören, für die Verteidigung der europäischen Werte zu kämpfen“.

Dasselbe Thema der sogenannten „LGBT-freien Zonen“ stand auch auf der Programm der Polenreise des französischen Staatssekretärs für europäische Angelegenheiten, Clément Beaune, diese Woche. Dieser hatte – indem er im vergangenen Dezember seine Homosexualität in der Schwulenzeitschrift Têtu öffentlich bekannt machte – angekündigt, dass er Kraśnik, eine Stadt in der Woiwodschaft Lublin (Südostpolen), besuchen wollte. Er behauptet jedoch, dass die polnischen Behörden ihm den Zugang zur dieser Stadt verweigerten: „Die polnischen Behörden haben mir kürzlich mitgeteilt, dass sie diesen Besuch nicht planen können, was ich zutiefst bedauere. Es ist eine Entscheidung, die ich bedaure“, sagte er daher dem Nouvel Observateur. Tatsächlich wurde allerdings der Besuch in Kraśnik, wie die Entourage Beaunes einräumt, „angesichts der schwierigen gesundheitlichen Situation [von den polnischen Behörden] nicht gut aufgenommen.“ Clément Beaune bleibt dennoch hartnäckig und erklärt, daß er „beschlossen hat, [seinen] Besuch in Polen aufrechtzuerhalten, dann [nur] deshalb, weil ein anderes – in [seinen] Augen ebenso wichtiges – Thema aufgetaucht ist: das Recht der Frauen auf Abtreibung.“