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Ungarn/EU – Am Donnerstag, dem 22. Juni, hat die vierte Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein weiteres Urteil gegen Ungarn gefällt. Diesmal ging es um die ungarischen Asylgesetze, die dem Gericht zufolge mit den europäischen Verpflichtungen nicht vereinbar seien:

Ungarn hat gegen seine Verpflichtungen aus Art. 6 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes verstoßen, indem es für bestimmte Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich in seinem Hoheitsgebiet oder an seinen Grenzen befinden, die Möglichkeit, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen,

von der vorherigen Abgabe einer Absichtserklärung bei einer ungarischen Botschaft in einem Drittstaat und von der Erteilung eines Reisedokuments für die Einreise in das ungarische Hoheitsgebiet abhängig gemacht hat.

Folglich sollte Ungarn seine Gesetze so schnell wie möglich anpassen, da ansonsten ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das EU-Recht von der Europäischen Kommission eingereicht werden könnte, die dies a priori nicht versäumen wird.

Der Leiterdes ungarischen Ministerpräsidentenamts, Gergely Gulyás, reagierte darauf, indem er erklärte, dass er das Urteil des EuGH „bedauere“: „Was wir erwarten ist,

dass die Europäische Kommission Regeln aufstellt, um die Berechtigung der Anträge zu prüfen, bevor [die Migranten] die Grenze überqueren,

und die Mitgliedstaaten haben bereits entsprechende Aufrufe gestartet.“

Dies ist ein weiterer schwerer Schlag für Ungarn, das seit 2015 und der „Migrantenkrise“ entlang der Balkanroute versucht, alle möglichen legalen Mittel einzusetzen und neue zu finden, um die massive außereuropäische illegale Einwanderung einzudämmen. Dieses Urteil kommt übrigens zu einer Zeit wo man wieder über Quoten für die Verteilung von Migranten spricht, eine Maßnahme, die 2016 von Ungarn in einem Referendum abgelehnt wurde und die die EU seitdem durchzusetzen versucht, obwohl Bundeskanzlerin Merkel das Projekt scheinbar aufgegeben hatte. Nebenbei sei angemerkt, dass das jetzige Verfahren, das nun vom EuGH verurteilt wurde, nach einem früheren Urteil desselben EuGH eingeführt worden war, in dem die Abschaffung der geschlossenen Transitzonen an der Grenze zu Serbien angeordnet wurde.