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Polnische Justiz schützt russische Familie vor schwedischen Sozialbehörden

Lesezeit: 2 Minuten

Von Olivier Bault.

Dieser Artikel wurde ursprünglich auf LʼIncorrect veröffentlicht.

Polen – Die polnische Justiz wird Denis Lisow und seine drei Töchter trotz des von den Behörden in Stockholm gegen den russischen Familienvater ausgestellten europäischen Haftbefehls an Schweden nicht ausliefern. Gemäß der Entscheidung des Amtsgerichts in Warschau am 10. Juli stellt das von Schweden gegen Denis Lisow ausgestellte Haftbefehl eine Gefährdung „der Freiheiten und Menschenrechte“ dar.

Zur Erinnerung: dieser orthodoxe Familienvater hatte seine Töchter von der muslimischen Pflegefamilie entführt, der sie von den schwedischen Sozialbehörden anvertraut worden waren. Da er durch Polen versuchte, nach Russland zu gelangen, war er im April infolge des Eingreifens der schwedischen Behörden auf dem Flughafen in Warschau verhaftet worden, doch die Verbundenheit der drei Mädchen ihrem Vater gegenüber feststellend bzw. aufgrund des Vaterschaftsnachweises lehnte es die polnische Grenzpolizei, die Kinder den Schweden zu übergeben. Zur Hilfe gerufen war die polnische Anwältevereinigung für Familien- und Lebensschutz Ordo Iuris Denis Lisow in der Nacht nach dessen Verhaftung beigestanden, um Asyl in Polen zu beantragen. Anschließend hatte die polnische Justiz bestätigt, dass die drei Töchter Denis Lisows den schwedischen Behörden nicht übergeben werden durften, da dies ihren Interessen und ihrem Willen widerspreche.

In seiner Entscheidung vom 10. Juli meinte der Amtsrichter, der über den von Schweden gegen Denis Lisow ausgestellten europäischen Haftbefehl befinden sollte, dass die schwedischen Behörden dem russischen Familienvater sein Recht nicht garantiert hatten, mit dessen Töchtern in Kontakt zu bleiben, da sie weit entfernt von seinem Wohnort untergebracht worden waren. Indem sie ihm auch eine Aufenthaltsgenehmigung verweigerten, hinderten sie ihn darüber hinaus, die Bedingungen zu erfüllen, die im Prinzip bindend waren, um seine Töchter zurückzubekommen. Der polnische Richter stellte auch fest, dass die drei Mädchen sich bei ihrem Vater „geliebt und in Sicherheit“ fühlten, während sie von den schwedischen Behörden bei einer Pflegefamilie untergebracht wurden, die „ihnen in Bezug auf Kultur, Sitten, Religion und Mentalität völlig fremd“ sei, „in der sie sich nicht in Sicherheit fühlten“. Die schwedischen Sozialbehörden hatten in der Tat die drei christlich-orthodoxen Mädchen in einer aus dem Libanon stammenden muslimischen Familie 300 km vom Wohnort ihrer russischen leiblichen Eltern entfernt untergebracht.

Gemäß dem polnischen Amtsrichter könne dies „bei ihnen Persönlichkeits- bzw. geistige Störungen verursachen und, so das Gericht, konnte der Vater angesichts des an seine Kinder verursachten Schadens nicht untätig bleiben”. Der Richter Dariusz Lubowski meinte außerdem, dass „die Handlungen der schwedischen Behörden unmittelbar die Interessen der Kinder gefährdet haben, indem sie sie ihrer ethnischen, kulturellen und religiösen Identität und vor allem der Wärme und der Liebe ihrer Eltern beraubten.“

Wie die Anwälte dieses russischen Familienvaters beantragte auch die polnische Staatsanwaltschaft die Abweisung des schwedischen Ansuchens, da dieser Russe keine in Polen strafbare Tat begangen hatte, da seine Elternrechte ihm in Schweden nicht aberkannt worden waren und da er Schweden mit seinen drei Töchtern im Einvernehmen mit der Mutter der Kinder verlassen hatte.

Am vergangenen 25. Juni verabschiedete der Rat der Europäischen Union auf Initiative Polens eine Änderung der Verordnung Brüssel IIa, die fortan die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten wird, die kulturelle, religiöse und sprachliche Identität der von den Sozialbehörden in Pflegefamilien untergebrachten Kinder zu beachten, wodurch das europäische Recht in Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention gebracht wird. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen Bürger aus unterschiedlichen EU-Staaten involviert sind.

 

Übersetzt von Visegrád Post.