Von Olivier Bault.
Polen – Es ist zwar Polen und den anderen Ländern der Visegrád-Gruppe gelungen, die Kandidatur des niederländischen Sozialisten Frans Timmermans für den Vorsitz der künftigen Europäischen Kommission zu blockieren. Es wird ebenfalls gesagt, dass Timmermans, der aufgrund eines Versprechens Ursula von der Leyens an die Sozialisten im Europaparlament weiterhin Vizepräsident der Kommission bleiben sollte, sich nicht mehr um den Rechtsstaat kümmern wird, wie die V4 dies gewünscht hatte, die seine übermäßigen und selektiven Einmischungen bzw. seine offene Unterstützung für die radikalste Opposition in Polen und Ungarn während des Wahlkampfs für die Europawahlen nicht goutiert hat.
Dennoch werden die Konflikte zwischen Brüssel und Warschau (und auch Budapest u.a. wegen der Stopp-Soros-Gesetze) deswegen nicht aus der Welt sein. Das im Dezember 2017 durch die Kommission gemäß Art. 7 eingeleitete Verfahren ist im Rahmen des Europäischen Rats nicht weitergekommen – mangels der erforderlichen Mehrheit von 22 Ländern aus 28, die der Meinung sein sollten, dass es in Polen tatsächlich eine Gefahr für eine Verletzung des Rechtsstaats gäbe. Daher wendet sich die Kommission Juncker nunmehr an den Gerichtshof der Europäischen Union, wohlwissend, dass dieser traditionell dazu neigt, seine Kompetenzen durch eine sehr eigene Interpretation der Verträge zu Lasten der Mitgliedstaaten zu erweitern. Wenn Polen sich aber gegen die Entscheidungen der Europäischen Kommission wehren kann, so ist es schwieriger, es frontal abzulehnen, die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union durchzuführen, ohne das Risiko einer bedeutenden institutionellen Krise in der EU in Kauf nehmen zu wollen. Es ist der Grund, warum Warschau im vergangenen Dezember in der Frage der Senkung des Rentenalters der Richter am polnischen Obersten Gericht während ihres Mandats nachgegeben hat.
Heute ficht die Europäische Union die Prozeduren an, die die PiS-Regierung eingerichtet hat, um eine gewisse demokratische Kontrolle über das Justizwesen wiederherzustellen, u.a. mit der Gründung einer Disziplinarkammer beim Obersten Gericht. Die Richter dieser Disziplinarkammer werden vom Landesrat für Gerichtsbarkeit (Krajowa Rada Sądownictwa, KRS) ernannt. Doch haben die PiS-Reformen ebenfalls das Verfahren für die Ernennung der in besagtem Landesrat sitzenden Richter geändert, der insgesamt 25 Mitglieder zählt. Sie werden nicht mehr durch ihre Kollegen sondern vom Parlament ernannt. Im März bestätigte das polnische Verfassungsgericht, dass diese Reform mit der polnischen Verfassung konform sei, doch wollten die Europäische Kommission und deren Vizepräsident Timmermans davon nichts hören und drohen nun entsprechend, sich auch in dieser Angelegenheit an den Gerichtshof der Europäischen Union zu wenden. Das Verfahren wurde eingeleitet, da die Kommission offiziell um Aufklärung seitens Polen ersucht und sich Mitte Juli über die erhaltenen Antworten unzufrieden erklärt hat.
Parallel zu der von der Kommission geführten Prozedur hat sich der Gerichtshof der Europäischen Union bereits mit diesem Aspekt der polnischen Reformen befasst, und zwar aufgrund von Vorabentscheidungsersuchen (Anträge auf Interpretation des EU-Rechts), die polnische Richter eingereicht haben, um sich dieses europäischen Mechanismus zu bedienen, um gegen die von der Parlamentsmehrheit verabschiedeten Gesetze Widerstand zu leisten, und forderten dadurch den Gerichtshof der Europäischen Union auf, seine Kompetenzen über die von den europäischen Verträgen vorgesehenen Gebiete hinaus zu erweitern. Beispiel: Um ein Disziplinarverfahren gegen einen Richter zu blockieren, der systematisch die Begründung seiner Urteile verspätet verfasst hatte (und zwar in 170 dokumentierten Fällen), haben Richter des Obersten Gerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union bezüglich der Unabhängigkeit der Richter der durch die PiS-Reformen gegründeten Disziplinarkammer eingereicht.
Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union äußerte sich am 27. Juni in besagter Angelegenheit gegen die polnische Regierung, was vermuten lässt, dass der Gerichtshof die Änderung des Ernennungsverfahrens für die KRS-Richter als mit dem in den europäischen Verträgen verankerten allgemeinen Unabhängigkeitsprinzip nicht vereinbar erklären könnten.
Allerdings ist es schwer vorstellbar, wie Polen in der Angelegenheit zurückrudern könnte, da einerseits diese Reform vom polnischen Verfassungsgericht bestätigt wurde, das in Wirklichkeit allein dafür befugt ist, bwz. würde es andererseits alle Richterernennungen in Frage stellen (sprich nicht nur diejenigen der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts), die seit dem Inkrafttreten der KRS-Reform im Vorjahr vonstattengingen. Übrigens ist diese Reform von zentraler Bedeutung in Bezug auf das Versprechen des PiS, der Straffreiheit bzw. dem korporatistischen Geist der Richter ein Ende zu setzen.
Sogar mit einer neuen Kommission und vorbehaltlich einer unwahrscheinlichen Niederlage des PiS bei den Parlamentswahlen im Herbst werden die Brüsseler Behörden längst nicht damit aufhören, Druck auf Polen auszuüben. Und falls der Gedanke, die EU-Subsidien mit dem Umgang mit dem „Rechtsstaat“ bzw. mit den sog. „europäischen Werten“ zu koppeln, sich durchsetzen sollte, dann würde es nur noch schlimmer, und zwar nicht nur für Polen.
Übersetzt von Visegrád Post.