Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kündigte die ungarische Regierung am Donnerstag, den 21. Mai an, die an ihrer Grenze eingerichteten Transitzonen zu schließen. Diese Transitzonen, die Asylanträge registrieren und Kontrollen von Migranten durchführen sollen, die legal einreisen möchten, wurden von diversen NGOs seit ihrer Eröffnung kritisiert und werden nun von der europäischen Justiz verurteilt.
Ein Konflikt, der bis ins Jahr 2015 zurückreicht
Als die Migrantenkrise des Sommers 2015 Ungarn traf, beschloss die Regierung von Viktor Orbán, entlang der Grenze zu Serbien einen Zaun zu errichten, um illegale Einwanderer, die zu Hunderttausenden über die Balkanroute kamen, am bequemsten Zugang zur EU und zum Schengen-Raum zu hindern. Eine Entscheidung, die dazu führte, dass der ungarische Staatschef von den Befürwortern einer massiven Einwanderung, welche in den Institutionen der Europäischen Union und den westlichen Staatskanzleien stark vertreten sind, (noch mehr) öffentlich angeprangert wurde.
Die Grenze sollte jedoch nur für illegale Einwanderer geschlossen werden. Die ungarische Regierung hat unter Berufung auf den Schengen-Vertrag argumentiert, dass sie niemanden daran hindere, legal in den Schengen-Raum einzureisen. Zu diesem Zweck hat Ungarn Durchgangslager eingerichtet, eine Art Grenzschleuse. Der Zweck dieser Lager bestand darin, einerseits Asylsuchende zu ihrem Schutz zu isolieren und andererseits Zeit zu haben, Sicherheitsuntersuchungen durch die staatlichen Dienste durchzuführen, um sicherzustellen, dass solche Asylsuchende kein Risiko für die europäische Sicherheit darstellten.
Bereits im Jahr 2015 haben jedoch viele NGOs, die sich für illegale Einwanderer einsetzen, die Existenz dieser Transitzonen angeprangert. Mehrere Angriffe richteten sich dann gegen Ungarn im Hinblick auf die Verwaltung dieser Lager, wobei Budapest beschuldigt wurde, die dort anwesenden Migranten nicht zu ernähren oder sie gefangen zu halten. Vorwürfe, die vor allem in Westeuropa und in Nordamerika für Aufsehen gesorgt haben, sich jedoch bald als völlig falsch erwiesen, wie Aussagen von Kriminologen, Anwälten und sogar eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bewiesen; letztere gab im November 2019 Ungarn Recht und verwarf die Vorwürfe bezüglich der Transitzonen, welche von Seiten der NGOs erhoben wurden, die mit der Soros-Galaxie in Verbindung stehen.
Das Ende der Transitzonen
Der EuGH hat jedoch am 14. Mai eine anderslautende Entscheidung getroffen: In seinem Urteil vertrat der EuGH der Ansicht, dass Asylsuchende ohne triftigen Grund in diesen Transitzonen inhaftiert wurden. Anlass zu diesem neuen Urteils war eine Klage iranischer und afghanischer Migranten, die sich in einer kafkaesken Situation befanden. Das Besondere am ungarischen Transitgebiet ist es nämlich, dass es den Asylbewerbern jederzeit freisteht, nach Belieben abzureisen, indem sie nach Serbien zurückkehren. Bei den betreffenden Migranten hatte Serbien jedoch die Rückkehr in sein Hoheitsgebiet verweigert und damit die gescheiterten Asylbewerber im Niemandsland des Transitgebiets für ein Jahr blockiert.
„Die Transitzone war eine Lösung, die die Grenzen Ungarns schützte, doch die unglückliche Entscheidung des EU-Gerichtshofs verpflichtet Ungarn, diese Zonen zu beseitigen“, erklärte der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyás. 280 Personen, deren Ansprüche derzeit geprüft werden, wurden daraufhin in offene oder halboffene Zentren verlegt, solange ihre Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Die Durchgangslager selber werden sehr bald geschlossen.
Mit der Schließung der Durchgangslager bietet Ungarn daher nicht mehr die Möglichkeit, an seiner Grenze Asyl zu beantragen. Es wird künftig nur noch möglich sein, in ungarischen Botschaften und Konsulaten Asyl zu beantragen.