Polen – Die Befürworter der Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Polen standen am Samstag, den 6. November, wieder in vielen polnischen Städten auf der Straße. Die größte Demonstration fand in Warschau vor dem Verfassungsgericht statt, das vor einem Jahr entschied, dass die Klausel im polnischen Gesetz von 1993, die eine Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt, wenn eine medizinische Diagnose die Wahrscheinlichkeit einer unheilbaren Missbildung oder Krankheit des ungeborenen Kindes anzeigt, verfassungswidrig sei. Auslöser der Demonstrationen, an denen sich mehrere liberale und linke Politiker beteiligten, war nicht der Jahrestag, sondern die Nachricht vom Tod einer schwangeren Frau in einem Krankenhaus im schlesischen Pless (Pszczyna). Donald Tusk war dort „nicht als Politiker oder als Vorsitzender einer Oppositionspartei, sondern als Mensch, als Ehemann, als Vater und als Großvater“. „Nicht noch eine!“, skandierten die Demonstranten und hielten Porträts von Izabela hoch, der 30-jährigen Frau, die am 22. September 2021 innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einlieferung ins Krankenhaus an einer Sepsis starb, nachdem ihre Fruchtblase in der 22. Woche ihrer Schwangerschaft geplatzt war. Bei ihrem Baby war eine Anomalie diagnostiziert worden, die einen medizinischen Schwangerschaftsabbruch vor dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 22. Oktober 2020 (das am 30. Januar 2021, dem Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt, in Kraft trat) erlaubt hätte. Die Bewegung „Frauenstreik“ (Strajk Kobiet), die die Proteste im Herbst 2020 initiiert hatte, aber auch die Medien und Politiker, die für eine Liberalisierung der Abtreibung eintreten, griffen diesen traurigen Fall schnell auf, als er durch einen Tweet der Anwältin der Familie am Freitag, den 29. Oktober, an die Öffentlichkeit gelangte, nachdem sie von ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft zurückgekehrt war, die eine Untersuchung des Todesfalls eingeleitet hatte.
„Die Ärzte haben darauf gewartet, dass der Fötus stirbt. Der Fötus starb, der Patient starb. Septischer Schock. Ich habe meinen Freitag auf der Staatsanwaltschaft verbracht“, schreibt die Anwältin Jolanta Buzdowska. Einige Tage später sagte der Rechtsvertreter der Familie der Verstorbenen, die einen Ehemann und eine Tochter hinterlässt, im Fernsehsender TVN: „Ich persönlich glaube, dass in diesem Fall schwache Menschen unter dem Druck des Gesetzes, eines schlechten Gesetzes, versagt haben.“
In den westeuropäischen Mainstream-Medien mangelte es nicht an anklagenden Schlagzeilen, die mit dem Finger auf dieses rückständige Polen zeigten, wo Ärzte angeblich eine Frau dem Tod überlassen hatten, weil sie strafrechtliche Konsequenzen befürchteten, wenn sie das sterbende Kind in ihr abtrieben. Ein Skandal und eine Instrumentalisierung, die dem Fall des Todes der Inderin Savita Halappanavar in Irland im Jahr 2012 sehr ähnlich ist. Dieser Fall trug einige Jahre später zur Liberalisierung der Abtreibung in diesem noch relativ katholischen Land bei, und einige hoffen, dass dies auch in Polen geschehen werde.
Die Situation in Polen unterscheidet sich jedoch von der damaligen Situation in Irland, denn das polnische Recht ist sehr eindeutig: Bei Gefahr für das Leben und die körperliche Gesundheit der Schwangeren ist ein Schwangerschaftsabbruch zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft erlaubt. In seinem Urteil vom Oktober 2020 betonte das Verfassungsgericht, dass dieser Teil des Gesetzes nicht verfassungswidrig ist und daher gültig bleibt. Er glaubt jedoch, dass eine falsche Auslegung des Urteils des Verfassungsgerichts eine Rolle bei der abwartenden Haltung der Ärzte des Krankenhauses in Pless gespielt haben könnte, das im Übrigen einen eher schlechten Ruf hat (es musste vor einigen Jahren wegen schwerer Fahrlässigkeit eine hohe Strafe zahlen). Gesundheitsminister Adam Niedzielski kündigte an, er werde ein Rundschreiben an alle Gesundheitseinrichtungen schicken, um klarzustellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch bei Gefahr für das Leben oder die körperliche Gesundheit der Schwangeren keine strafrechtliche Verantwortung nach sich zieht.
Die Kontroverse brach aus, als der Sejm ein neues Bürgergesetz mit dem Titel „Stoppt die Abtreibung“ beriet, das härtere Strafen von 5 bis 25 Jahren Gefängnis für Ärzte, die illegale Abtreibungen vornehmen, und für Vermittler vorsieht. Der Gesetzentwurf sieht auch Strafen für Frauen vor, die abtreiben. Die 130.000 Unterzeichner dieser Bürgerinitiative sind der Ansicht, dass das Abtreibungsverbot in Polen in Wirklichkeit eine Fiktion ist, da es nur sehr selten zu einer strafrechtlichen Verfolgung komme und die Strafen, wenn sie denn verhängt werden, sehr gering seien, da eine Frau, die eine Abtreibung vornimmt, selbst nicht strafrechtlich verfolgt wird. Dieser Sachverhalt lässt auch Zweifel an der These aufkommen, dass die Ärzte des Krankenhauses in Pless aus Angst vor hypothetischen strafrechtlichen Konsequenzen nicht bei ihrer Patientin eingegriffen haben. Da sie zu spät eingegriffen haben, müssen sie nun mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen, weil sie diese 30-jährige Frau haben sterben lassen.
Die Rechtsvertreterin der Familie selbst zog ihre anfänglichen Unterstellungen bezüglich des Urteils zum Verbot von Abtreibungen aufgrund von Anomalien beim ungeborenen Kind ein wenig zurück und sagte in einem Interview mit dem Portal Interia: „Ich bin weit davon entfernt zu sagen, dass der Tod dieser Patientin eine direkte Folge des Urteils des Verfassungsgerichts ist. Von einer ‚Folge’ zu sprechen, impliziert eine Beziehung zwischen Ursache und Wirkung, was bedeutet, dass diese Patientin ohne dieses Urteil nicht gestorben wäre. Eine solche Verbindung gibt es hier nicht.“
Trotzdem hat ein linker polnischer Abgeordneter, der LGBT-Aktivist Robert Biedroń von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, einen Änderungsantrag eingebracht, der auf diese tragische Geschichte in einer Entschließung des Europäischen Parlaments Bezug nimmt und Polen auffordert, den Zugang zur Abtreibung ein Jahr nach dem Urteil eines Verfassungsgerichts zu liberalisieren, dessen Legitimität das Europäische Parlament, das sich ein Recht anmaßt, das es nicht hat, nicht anerkennen will. Die Resolution soll am Donnerstag, den 11. November, dem polnischen Unabhängigkeitstag, angenommen werden und wird von Fraktionen unterstützt, die von der EVP bis zur extremen Linken reichen.
Doch auch vor dem Urteil vom Oktober 2020 wäre die Frau, die am 22. September in Pless starb, nach dem seit 1993 geltenden polnischen Recht in genau derselben Situation gewesen: Nur eine Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Gesundheit hätte den Ärzten erlaubt, eine Abtreibung vorzunehmen, wenn keine Anomalie bei ihrem Kind festgestellt worden wäre. Der Rechtsvertreter der Familie machte keine Angaben dazu, ob die Frau einen Schwangerschaftsabbruch wünschte, nachdem sie von der ungünstigen pränatalen Diagnose erfahren hatte, die vor ihrem Krankenhausaufenthalt gestellt worden war.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Müttersterblichkeitsrate in Polen eine der niedrigsten in der gesamten Europäischen Union und sogar eine der niedrigsten in der Welt ist. Mit 2 Todesfällen pro 100.000 Lebendgeburten liegt sie fast gleichauf mit Italien, viermal niedriger als in Frankreich und dreieinhalbmal niedriger als in Deutschland.
Aus der Sicht der polnischen Abtreibungsgegner formulierte einer der populärsten rechten Journalisten und Essayisten am Weichselufer auf Twitter: „Die liberale Linke liebt es, Tragödien zynisch auszunutzen: Piotr Szczęsny, Paweł Adamowicz, und heute das Opfer eines offensichtlichen medizinischen Fehlers… Jedes Mal versuchen die Hyänen, etwas zu erreichen, indem sie die Schuld an den Todesfällen auf ihre politischen Gegner schieben. Für normale Menschen ist das ekelhaft“.