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Polnischer Sejm setzt auf Beschwichtigung gegenüber Brüssel und verabschiedet von Präsident Duda vorgeschlagenes Gesetz

Lesezeit: 2 Minuten

Polen/Europäische Union – Der polnische Sejm hat am Donnerstag, den 26. Mai (mit 231 zu 208 Stimmen bei 13 Enthaltungen) den von Präsident Andrzej Duda eingebrachten Gesetzentwurf zur Auflösung der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs angenommen – um 35 Milliarden Euro an EU-Geldern freizugeben, die die Europäische Kommission zurückgehalten hat, um Warschau in dieser Angelegenheit unter Druck zu setzen.

Das Gesetz ermöglicht es, die Gelder zur Finanzierung des polnischen Konjunkturprogramms zu erhalten

Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, der nebenbei kritisierte, dass die Abgeordneten der Opposition einem „von der Europäischen Kommission gebilligten“ Gesetz nicht zustimmten, erklärte daher vor dem Sejm, dass

die Europäische Kommission dieses Gesetz […], das von Präsident Andrzej Duda eingebracht wurde, geprüft hat und erklärt hat, dass es sich um eine Brücke zum Aufbaufonds handelt.

[…] Wir haben die Verhandlungen über die wichtigsten Schritte abgeschlossen. Und ich möchte dem Parlament mitteilen, dass am kommenden Donnerstag, den 2. Juni, die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hier sein wird, um die Schlüsselschritte im Zusammenhang mit dem Aufbaufonds zu unterzeichnen“.

Seinerseits begrüßte der Kabinettschef des Präsidenten der Republik, Pawel Szrot, die Annahme des von Andrzej Duda vorgeschlagenen Entwurfs durch den Sejm:

Alle Schlüsselelemente des Gesetzentwurfs von Präsident Andrzej Duda zur Änderung des Gesetzes über den Obersten Gerichtshof sind in dem vom polnischen Sejm angenommenen Entwurf verblieben. Kompromiss zu Hause, Kompromiss im Ausland“.

Ähnlich äußerte sich Regierungssprecher Piotr Müller: „[Dieses Gesetz] erfüllt die Meilensteine, die im Rahmen des Nationalen Konjunkturprogramms vereinbart wurden“.

Kontroverse über die Unabhängigkeit der Richter der Disziplinarkammer

Im Rahmen der von der PiS eingeführten Justizreform wurde mit dem Gesetz vom 8. Dezember 2017 eine Disziplinarkammer beim Obersten Gerichtshof eingerichtet, die Richter bestrafen und sogar entlassen kann, um der Straffreiheit ein Ende zu setzen, die Richter seit dem Fall des Kommunismus de facto genossen hatten. Da die Mitglieder der Disziplinarkammer jedoch vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Nationalen Richterrats (KRS) ernannt werden, von dem 15 der 25 Mitglieder (Richter) seit der Reform vom Sejm und nicht mehr von ihren eigenen Kollegen ernannt werden, argumentieren die Gegner, dass der Nationale Richterrat und die Disziplinarkammer nicht unabhängig von den Machthabern seien.

Das am Donnerstag, den 26. Mai vom Sejm verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die Befugnisse der nun aufgelösten Disziplinarkammer einer neu geschaffenen „Kammer für berufliche Verantwortung“ übertragen werden, die sich aus elf Richtern zusammensetzt, die vom Staatspräsidenten für fünf Jahre aus einer Gruppe von 33 Richtern ernannt werden, die aus der Gesamtheit der Mitglieder des Obersten Gerichtshofs (mit Ausnahme des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs) ausgelost werden. Es wird daher davon ausgegangen, dass diese Ernennungsmethode eine größere Garantie für die Unabhängigkeit der Richter dieser neuen Kammer für berufliche Verantwortung bietet.

Gemäß dem Gesetzgebungsverfahren muss das Gesetz noch vom Senat – in dem die Opposition die Mehrheit hat – gebilligt werden bzw. gegebenenfalls an den Sejm zurückgehen, bevor Präsident Andrzej Duda es verkünden kann und es Gesetzeskraft erlangt. In diesem Zusammenhang erklärte der Senatsmarschall Tomasz Grodzki (PO), er stehe „in Kontakt mit der Europäischen Kommission“: „Die Senatoren, der Gesetzgebungsausschuss, brauchen ein wenig Zeit, um dieses Gesetz zu verbessern, denn in dieser Version gefällt er uns nicht unbedingt, aber er befindet sich derzeit im Verabschiedungsprozess“. Apriori könnte dies bereits nächste Woche geschehen.