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Neuer Bericht gegen Polen im Europaparlament: Litanei der Vorwürfe und Eingeständnisse der Hilflosigkeit

Lesezeit: 7 Minuten

Polen – Obwohl er noch nicht veröffentlicht wurde, wurde der Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments gegen Polen am Morgen des 19. Mai an die Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) gesendet. Dieser Berichtsentwurf ist gleichzeitig ein Antrag auf Beschluss des Europäischen Parlaments im Rahmen des Sanktionsverfahrens nach Artikel 7.

Die Vorwürfe gegen Polen

Die Autoren des Dokuments äußern ihre Besorgnis über das Wahlverfahren, die Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz der Grundrechte in Polen. Wir finden dort wieder die ganze Litanei der Vorwürfe gegen die PiS-Regierungen in Polen vor, beginnend mit der „Politisierung“ des Verfassungsgerichts im Jahr 2016 bis dahin, dass sich das polnische Parlament heute erlaube würde, wichtige Gesetze in Abwesenheit eines von der politischen Macht unabhängigen Verfassungsgerichts zu verabschieden. Gleichzeitig ist dieser Berichtsentwurf des LIBE-Ausschusses ein Eingeständnis der Ohnmacht des Europäischen Parlaments. Er bedauert bitter, dass der Europäische Rat sich immer noch weigert, das von der Europäischen Kommission im Dezember 2017 eingeführte Sanktionsverfahren nach Artikel 7 aufzunehmen. Der Rat (und damit die Mitgliedstaaten) wurde kritisiert, weil dieses Thema seit Dezember 2018 nicht mehr erörtert wurde. Die Abgeordneten beklagen in diesem Bericht auch, dass der Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union sowieso eine zu kleine Reichweite habe, und meinen, dass seine Anwendung auf alle Arten von Bedrohungen der Demokratie und der Grundrechte ausgedehnt werden sollte. Der Berichterstatter kommt zu dem Schluss, dass es unbedingt erforderlich sei, einen neuen Mechanismus zur Überwachung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte einzurichten, der es (durch Umgehung der Verträge) ermöglichen würde, im Falle der Feststellung von Verstößen gegen „europäische Werte“ in einem EU-Mitgliedstaat die Zahlung europäischer Mittel auszusetzen.

Abtreibung von den Europaabgeordneten zum Grundrecht erhoben

Darüber hinaus wird im Berichtsentwurf das Recht auf Abtreibung als Grundrecht erwähnt – während ein solches Recht auf europäischer und internationaler Ebene nicht anerkannt wird – und Polen dafür kritisiert, dass sein Parlament während der Covid-19-Pandemie über Bürgerinitiativen in den Bereichen Abtreibung und Sexualerziehung debattiert hat. In dem Bericht wird bei dieser Gelegenheit vergessen, anzugeben, dass der (im Oktober 2019) neu gewählte Sejm sechs Monate Zeit hatte, diese Projekte in erster Lesung zu Beginn seiner ersten Sitzung zu prüfen oder erneut zu prüfen, und dass er daher keine andere Wahl hatte, als diese Bürgerinitiativen während der Gesundheitskrise zu erörtern. Darüber hinaus wird Polen in diesem Bericht sogar angegriffen, weil im Parlament Gespräche über die Möglichkeit einer Verlängerung des Mandats von Präsident Andrzej Duda geführt wurden, die eine Änderung der Verfassung erfordern würde. Tatsächlich werden alle wichtigen nicht-sozialen Reformen kritisiert, die der PiS seit 2015 durchgeführt hat. Dies erinnert an den Ansatz des Sargentini-Berichts über Ungarn, der als Grundlage für die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 7 gegen dieses Land im September 2018 (mittels einer umstrittenen Abstimmung ) gedient hatte. Es werden auch andere Fragen angesprochen, wie die Entstehung in Polen von sogenannten „LGBT-Ideologie-freien Zonen“. In der Erklärung zum Resolutionsentwurf heißt es weiter: „Der Berichterstatter bedauert sehr, Zonen innerhalb der Europäischen Union entstehen zu sehen, die sich frei von Ideologien erklären, die es gar nicht gibt.“

Der Resolutionsentwurf gegen Polen fordert die Europäische Kommission ferner auf, den EU-Gerichtshof (EuGH) aufzufordern, die Aussetzung des Nationalrats für Justiz und der Kammer für außerordentliche Kontrolle des Obersten Gerichtshofs in Polen anzuordnen, nachdem bereits eine vorläufige Anordnung zur Suspendierung der Disziplinarkammer desselben Gerichtshofs erlassen wurde. Seltsamerweise gibt der Berichterstatter des LIBE-Ausschusses nicht nur vor, zu ignorieren, dass der EuGH angesichts der europäischen Verträge nicht befugt ist, die Justizorgane der EU-Mitgliedstaaten auszusetzen. Tatsächlich heißt es in diesem Berichtsentwurf des LIBE-Ausschusses auch, dass der EuGH jedem polnischen Gericht die Möglichkeit gegeben habe, die Anerkennung der Gültigkeit von Urteilen anderer Gerichte zu verweigern, wenn die Richter dieser Gerichte vom Rat ernannt wurden, der durch die neue parlamentarische Mehrheit reformiert wurde. In Wirklichkeit behauptete der EuGH in seinem Urteil vom 19. November 2019, diese Zuständigkeit nur dem Obersten Gerichtshof zu erteilen, indem er seine Zuständigkeiten aus den europäischen Verträgen bereits überstieg und im Widerspruch zur polnischen Verfassung stand, die diese Zuständigkeit nur dem Verfassungsgericht überträgt – da der polnische Oberste Gerichtshof in der Tat ein Kassationsgericht ist. Das polnische Verfassungsgericht bestätigte übrigens durch ein Urteil vom 20. April, dass der Oberste Gerichtshof eine seiner Kammern nicht suspendieren könne und dass der EuGH ihm eine solche Zuständigkeit nicht gewähren könne.

General Jaruzelskis „Volksanwältin“ wurde als Menschenrechtsexpertin für Polen eingeladen

Eine dem Europaabgeordneten Nicolas Bay (RN) nahestehende Person berichtete am Montag im Rahmen der letzten Vorbereitungen für den Berichtsentwurf auch über den Vortrag einer ehemaligen Richterin des polnischen Verfassungsgerichts, die von der Sozialdemokratischen Partei SLD, der Nachfolgerin der ehemaligen Kommunistischen Partei Polens, ernannt wurde und sich politisch sehr gegen den PiS engagiere. Die ehemalige Richterin am Verfassungsgericht Ewa Łętowska war die erste Volksanwältin, als diese Institution durch die kommunistische Diktatur im Jahr 1987 geschafft wurde, und sie wurde vom LIBE-Ausschuss eingeladen, um über die Probleme der Achtung der Menschenrechte zu sprechen. Angesichts dessen, dass der französische Abgeordnete Nicolas Bay und der polnische stellvertretende Justizminister Sebastian Kaleta daran erinnerten, dass sie von General Jaruzelski als „Volksanwältin“ gewählt wurde, antwortete Frau Łętowska laut den anwesenden Personen, dass sie nicht von der kommunistischen Regierung sondern vom Sejm in diese Funktion ernannt wurde.

Es ist schon ein ziemlich starker Kaffee, wenn man weiß, dass der betroffene Sejm zu dieser Zeit in den Händen der Kommunistischen Partei lag und dass alle Parlamentswahlen wie in den anderen Volksdemokratien des Ostblocks fiktiv waren. Es ist auch bekannt, dass Łętowska 1988 auf Anträge auf Intervention gegen Verbrechen, die von der politischen Polizei des kommunistischen Regimes gegen Bürger begangen wurden, geantwortet hatte, dass sie als Volksanwältin „nicht die Absicht habe, das Recht zu usurpieren, politische Entscheidungszentren in Bezug auf Urteile und Maßnahmen zu ersetzen“. Offensichtlich stellte die von außen (Sowjetrußland) auferlegte kommunistische Regierung, die ihre Gegner verprügeln und einsperren und sie von Zeit zu Zeit (einschließlich Ende der 1980er Jahre) sogar ermorden ließ, für sie weniger Probleme in Bezug auf die Bürgerrechte dar, als die demokratische Regierung, die sich die Polen im Rahmen von freien Wahlen 2015 und 2019 ausgesucht haben!

Hinter den Kulissen des Berichts gegen Polen

Die Sitzung am Montag, die per Videokonferenz stattfand, brachte die im Juni 2018 im Rahmen des LIBE-Ausschusses eingesetzte Überwachungsgruppe für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zusammen. Der Präsident des LIBE-Ausschusses, Juan Fernando López Aguilar, nahm ebenfalls an diesem Video-Treffen der betreffenden Gruppe teil, da er die Rolle des Berichterstatters für Polen und das Verfahren nach Artikel 7 nach den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament geerbt hatte. Berichterstatter war bis Mai 2019 der britische Labour-Abgeordnete Claude Moraes.

Die Überwachungsgruppe für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte wird von der Niederländerin Sophie In ‚t Veld von der zentristisch-liberalen Fraktion Renew Europe geleitet. Seit mehr als vier Jahren ist die Niederländerin Sophie In ‚t Veld aktiv an der Kritik an der polnischen Regierung und an der Unterstützung aller von der Europäischen Kommission gegen Polen ergriffenen Maßnahmen beteiligt. Sie erkannte jedoch im Juni 2016 auf ihrem Facebook-Profil, dass andere Länder wie Frankreich genauso gut das Ziel dieser Maßnahmen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sein könnten und dass die Wahl Polens oder Ungarns von politischen Überlegungen diktiert wurde. Darüber hinaus ist Frau In ‚t Velds Vision von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten sehr spezifisch, wie man sich beim Lesen dieses merkwürdigen Artikels überzeugen kann, der 2011 für die britische linke Tageszeitung The Guardian unter dem Titel The rise of Europe’s religious right geschrieben wurde. In diesem Artikel kritisiert die derzeitige Präsidentin der Überwachungsgruppe für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte den übermäßigen Einfluss der christlichen Kirchen in vielen europäischen Ländern und die Tatsache, dass wir aufgrund dieser starken Position der Kirchen diesen Staaten erlauben, Abtreibung und gleichgeschlechtliche Ehe zu verweigern. Sophie In ‚t Veld listet dann eine ganze Reihe mutmaßlicher Missbräuche seitens der christlichen Kirchen und die Privilegien auf, von denen Christen auf Kosten der Meinungsfreiheit und der Rechte von Homosexuellen profitieren würden. 2009 verlangte die niederländische Europaabgeordnete Sophie in ‚t Veld, dass der ehemalige Maoist José Barroso, der damals Präsident der Europäischen Kommission war, die Ansichten von Benedikt XVI. in Bezug auf Homosexualität und Gender-Theorie verurteile. Im selben Jahr unterstützte In ‚t Veld öffentlich eine Petition zur Legalisierung der Abtreibung in der gesamten Europäischen Union. Während der im November 2017 im Europäischen Parlament organisierten „Debatte“ über Polen reagierte die Niederländerin auf die Intervention des polnischen Abgeordneten Ryszard Legutko (PiS) als Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die Schaffung eines europäischen Überwachungsmechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte und äußerte sich wie folgt: „Herr Legutko, wenn Sie um Respekt bitten, warum respektieren Sie dann nicht die anderen? Sie haben keinen Respekt vor den Rechten der Frauen, keinen Respekt vor LGBTI-Menschen, keinen Respekt vor Menschen, die Ihre Religion nicht teilen, und keinen Respekt vor Menschen, die Ihre Meinung nicht teilen. Was mir auffällt, ist, dass das Programm der PiS-Regierung dem Programm von Herrn Putin ähnelt.“ In ‚t Veld fügte dann noch hinzu und räumte dadurch offen ein, dass es bei dieser „Debatte“ nicht um Polen, sondern um „Rechtsstaatlichkeit“ im Allgemeinen geht: „Wir brauchen einen echten, umfassenderen Mechanismus, der für alle Mitgliedstaaten gilt und der den Mitgliedstaaten nicht die Freiheit lassen darf, sich selbst zu beurteilen.“

Der spanische Sozialist Juan Fernando López Aguilar, der dem LIBE-Ausschuss vorsitzt, fragte am 30. Januar die Vertreter der polnischen Opposition, wie das Europäische Parlament ihnen noch helfen könne. „Was können wir noch von ihm [vom EP, NdR] erwarten? Weil wir in der gegenwärtigen Situation alles Mögliche getan haben“, sagte López Aguilar und löste eine nervöse Reaktion vom Europaabgerodneten Radosław Sikorski von der polnischen Bürgerplattform (PO) aus: „Bitte berücksichtigen Sie die Tatsache, dass wir gefilmt werden, seien Sie vorsichtig, was Sie sagen.“

Wie eine Quelle im LIBE-Ausschuss bestätigte, waren es gerade Sophie in ‚t Veld und Juan Fernando López Aguilar, die General Jaruzelskis Volksanwältin einluden, um über die Menschenrechte im PiS-Polen am Montag vor Mitgliedern der Überwachungsgruppe für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu sprechen.

Eine Delegation des LIBE-Ausschusses besuchte Warschau im September 2018. Angesichts der vom Ausschuss ausgewählten Gesprächspartner ging bereits hervor, dass das endgültige Dokument zwangsläufig sehr kritisch dem vom PiS regierten Polen gegenüber ausfallen würde. Die Bemühungen des französischen Abgeordneten Nicolas Bay (Europa der Nationen und Freiheiten, nun bekannt als Identität und Demokratie) und des polnischen Abgeordneten Marek Jurek (Europäische Konservative und Reformer), um einen größeren Meinungspluralismus zu erreichen, erzielten daher angesichts des Willens der Mehrheit kein Ergebnis, da diese nicht nach Warschau ging, um sich dort nach der tatsächlichen Situation zu erkundigen, sondern um die vorher festgelegten Thesen des Berichterstatters zu bestätigen. Der Berichtsentwurf soll am 25. Mai um 14.00 Uhr dem gesamten LIBE-Ausschuss vorgelegt werden. Wir wissen noch nicht wann die Abstimmung über diesen Bericht im Ausschuss stattfinden wird, der als Grundlage für den künftigen Beschluss des Europäischen Parlaments dienen soll.

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Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind die des Autors und spiegeln nicht unbedingt die des Herausgebers wider.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 19. Mai auf der Website der polnischen Wochenzeitung Do Rzeczy veröffentlicht. Er wurde am 20. Mai für die Visegrád Post aktualisiert und übersetzt.